Hochsauerlandkreis. Straßen.NRW hat entschieden, Unfallkreuze im HSK teilweise abzubauen. Grund sind Sicherheitsbedenken. Angehörige bekommen bald Post.
Für viele Betroffene, die jemanden durch einen Unfall im Straßenverkehr verloren haben, dürfte die neueste Entscheidung von Straßen.NRW ein Schock sein: Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat damit angefangen, massive Kreuze und Bildstöcke an Landes- und Bundesstraßen zu entfernen, zu versetzen oder zu sichern. Den Angaben zufolge betrifft das alle Stätten, von denen „eine potenzielle Gefährdung“ für Verkehrsteilnehmer oder Mitarbeiter ausgeht. Eine offizielle Zahl gibt es nicht, aber es soll allein in einzelnen Regionen um hunderte Kreuze gehen. Im Interview bezieht Pressesprecher Oscar Faneca Santos Stellung zu dieser Entscheidung, denn auch im HSK soll es Stätten geben, die abgebaut werden müssen.
Warum hat Straßen.NRW diese Bewertung getroffen und was sind die Hintergründe zu der Entscheidung, die Gedenkkreuze neu zu bewerten?
Der Landesbetrieb Straßen.NRW war bislang sehr kulant im Umgang mit den Gedenkstätten an den Bundes- und Landesstraßen sowie -flächen in unserer Zuständigkeit. Diese wurden stillschweigend und wohlwollend geduldet. Mit dem tragischen Unfall 2021 in Büren-Brenken, setzte jedoch ein Umdenken ein. Das Gedenkkreuz stand zwar außerhalb des Verkehrsraumes, allerdings auf dem Straßengrundstück der L637 im Kreis Paderborn. Das Unglück zeigte deutlich, welche rechtlichen Konsequenzen diese wohlgemeinte Duldung nach sich ziehen kann. Wir als Landesbetrieb müssen sowohl der Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Bürger*innen sowie auch der Pflicht als Arbeitgeber nachkommen, unsere Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, auch vor etwaigen Anschuldigungen, ihrer Pflicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgekommen zu sein. Denn: Für die Verkehrssicherungspflicht entlang und auf den Grundstücksflächen von Landes- und Bundesstraßen in NRW ist im Regelfall Straßen.NRW zuständig. Damit sind auch wir in der Verpflichtung, die durch die jahrelange Duldung entstandenen ungeregelten Verhältnisse wieder auf ein geregeltes Maß zu bringen. Aufgrund des Unfalls, der das Thema angestoßen hat, mit einem gewissen Handlungsdruck dahinter. Die kurzen Zeiträume bzw. die Kurzfristigkeit ergibt sich zwangsläufig also daraus, dass der Landesbetrieb vielerorts nun um die Standorte der Objekte weiß und die Zuständigkeiten klar geregelt haben möchte, auch um im Falle eines ähnlichen Unglücks Klarheit zu haben.
Werden nun alle Gedenkkreuze entfernt? Wie läuft die Entfernung ab? Wird nun jedes Kreuz im Hochsauerlandkreis einzeln bewertet?
Gedenkstätten, von denen unserer Einschätzung nach eine potenzielle Gefährdung für die Verkehrsteilnehmenden und/oder unserer Mitarbeitenden ausgeht, insbesondere massive Gedenkeinrichtungen aus Stein und Beton - versuchen wir nach Möglichkeit im gegenseitigem Einvernehmen mit Kümmerern und Angehörigen zu entfernen, zu versetzen oder zu sichern. Uns ist es wichtig, ein gegenseitiges Einvernehmen zu erreichen, daher setzen wir bei den zu beanstandenden Gedenkstätten umfassend und in persönlichen Gesprächen mit den Eigentümern/Kümmerern auseinander. Der allgemeine Ablauf ist wie folgt: Die Mitarbeiter*innen der zuständigen Straßenmeistereien hinterlassen zunächst ein Schreiben an den Gedenkstätten, um die Angehörigen und Kümmerer zu ermitteln. In dem Schreiben wird um Kontaktaufnahme gebeten. Im persönlichen Gespräch werden die Hintergründe des Kontaktersuchens erläutert und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung gesucht. Dem Handlungsleitfaden entsprechend streben wir an, die Objekte von den Bundes- und Landesgrundstücken und aus der Zuständigkeit von Straßen.NRW zu bekommen. Auch Versetzungen auf andere Flächen in unmittelbarer Nähe werden bei bestimmten Gedenkstätten in Betracht gezogen. Es wird mit Einzelpersonen, aber auch mit Kommunen oder den unteren Denkmalbehörden gesprochen, wenn diese die Rolle des Kümmerers übernommen haben. Wenn eine Versetzung des Denkmals möglich ist, um dieses zu erhalten, versucht Straßen.NRW nach besten Möglichkeiten in Einzelfällen zu unterstützen.
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Werden die Angehörigen schon angeschrieben und wenn ja, wie viele im HSK sind schon durch Straßen.NRW angeschrieben worden wegen eines nicht sicheren Kreuzes? Wie viele dieser Kreuze gibt es im Hochsauerlandkreis, kann man Zahlen oder Standorte nennen?
Eine Bestandsaufnahme ist im Kreis Hochsauerland noch nicht erfolgt. Voraussichtlich Ende April werden die Eigentümer/Kümmerer angeschrieben. Im Anschluss können wir auch Zahlen und Standorte nennen.
Wie geht man als Angehöriger korrekt vor, wenn man ein Kreuz aufstellen möchte? Ist das Neuaufstellen eines Kreuzes jetzt noch zulässig?
Um Angehörigen und Trauernden künftig die Möglichkeit zu geben, unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben ein „kleines Holzkreuz“ in Gedenken an verunglückte Angehörige aufzustellen, hat speziell die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift für neue Gedenkstätten einen Nutzungsvertrag eingeführt, der eine Duldung von bis zu einem Jahr vorsieht. Diese Gedenkstellen sind dem Landesbetrieb damit bekannt und werden über das Jahr hinweg bewusst vom Betriebsdienst wahrgenommen.