Hochsauerlandkreis. In NRW gab es 2024 bislang 24 Masernerkrankungen. Neun davon allein im Hochsauerlandkreis. Der Masernausbruch zeigt eine Lücke im Schutzsystem.
In Nordrhein-Westfalen sind in diesem Jahr bereits 24 Masernfälle gemeldet worden. Das sagte eine Sprecherin des NRW- Gesundheitsministeriums der „Rheinischen Post“. Zum Vergleich: In den Jahren 2021 und 2022 gab es den Angaben zufolge jeweils nur zwei Masernfälle, im Jahr 2023 waren es 15. Im Vor-Corona-Jahr 2020 gab es 20 Fälle. Der Schwerpunkt des Infektionsgeschehens im Jahr 2024 liegt im Hochsauerland. Neun der Fälle wurden aus dem Gesundheitsamt im Hochsauerlandkreis übermittelt, sie standen „in einem epidemiologischen Zusammenhang“, so das Ministerium. Acht weitere Masern-Fälle wurden in Köln gemeldet, die Großstadt ist also der zweite Masern-Hotspot in NRW.
„Die neun Fälle im HSK sind alle in einem Familienverbund aufgetreten“, sagte Kreissprecherin Carolin Fisch der WP. Alle Familienmitglieder seien nicht gegen Masern geimpft gewesen. Und: Laut Hochsauerlandkreis waren unter den an Masern erkrankten Personen sieben Kinder, die der Impfpflicht unterliegen. Nach Infektionsschutzgesetz besteht für Einrichtungen, wie z.B. Schulen eine Meldepflicht von nicht-Masern-Geimpften. „Derzeit läuft die Ermittlung in den betroffenen Einrichtungen“, so der Hochsauerlandkreis. Woher die Familie stammt, möchte der Hochsauerlandkreis nicht sagen, um einer möglichen Stigmatisierung vorzubeugen. Ein Zusammenhang mit den acht Fällen in Köln bestehe nicht.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten
„Der Schwerpunkt des Maserngeschehens in NRW seit Jahresbeginn liegt bei Kindern“, so die Sprecherin des NRW-Ministeriums weiter. Die Patienten hatten gar keinen oder nur einen unvollständigen Impfschutz. Dafür könne es viele Gründe geben: „Dies sind verpasste oder verschobene Termine insbesondere bei Kindern während pandemischer Zeiten, eine geringe Risikowahrnehmung bezüglich der Masernerkrankung oder auch Vorbehalte gegenüber der Sicherheit von Impfungen“, erklärte die Sprecherin.
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Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Seit März 2020 gibt es eine bundesweite Impfpflicht. Für Kitas und Schulen gilt: Alle Kinder müssen beim Eintritt Impfung oder Immunschutz nachweisen, heißt es vom NRW-Gesundheitsministerium. Das gilt auch für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, wird zum Impfen aufgefordert. In letzter Konsequenz kann das Gesundheitsamt auch ein Betätigungsverbot aussprechen. Eine Impfpflicht gegen Masern gibt es z.B. auch für Mitarbeiter in Kliniken, Praxen und anderen Einrichtungen, wenn sie nach 1970 geboren sind. Ausnahmen sind nur für Personen vorgesehen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Auch bei Flüchtlingen wird der Status kontrolliert: Wer in einer Gemeinschaftseinrichtung wohnt, muss einen Impfschutz oder eine Erkrankung nachweisen. Eine Ausnahme oder Befreiungsmöglichkeit aus religiösen Gründen sieht das Gesetz nicht vor.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Welche Symptome verursacht eine Masernerkrankung?
Typische Symptome der Infektionskrankheit sind etwa Fieber, Bindehautentzündung und der typische Hautausschlag. Als Komplikationen können Mittelohr- und Lungenentzündungen, sehr selten eine Gehirnentzündung auftreten. Eine Infektion schwächt häufig für längere Zeit das Immunsystem. Wer einmal Masern hatte, ist immun.
Wie verläuft einer Masernerkrankung?
Die Inkubationszeit beträgt zehn bis zwölf Tage. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits drei bis fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags an.
Kann man Masern behandeln?
Nein, eine medikamentöse Behandlung gegen die Masernviren ist nicht möglich. Es werden nur die Symptome behandelt. Mögliche Folgeerkrankungen wie eine Lungenentzündung können mit Antibiotika behandelt werden. In selteneren Fällen treten auch schwerwiegende Komplikationen wie Hirnhautentzündungen auf. Sie sind nur schwer zu behandeln, können schwerwiegende Folgeschädigungen hinterlassen und können sogar tödlich verlaufen.
Wie wirksam sind Impfstoffe gegen Masern?
Durch die Impfung gegen Masern wird eine Immunantwort induziert, die der nach einer natürlichen Infektion mit Masern (in etwa) entspricht. Die Impfung bietet damit einen langanhaltenden und sicheren Schutz gegen eine Masernerkrankung.
Epidemiologische Daten zeigen, dass der Impfstoff bei Erwachsenen genauso gut wirkt wie bei Kindern.
Warum sind zwei Impfungen notwendig?
Nicht alle Personen entwickeln nach einer Masernimpfung einen ausreichenden Schutz. Etwa 8% der Geimpften sind nach der ersten Impfung nicht immun gegen Masern.
Wann sollten Kinder gegen Masern geimpft werden?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste MMR-Impfung in der Regel im Alter von 11 Monaten. Die zweite MMR-Impfung soll im Alter von 15 Monaten verabreicht werden. Sie kann frühestens 4 Wochen nach der ersten MMR-Impfung erfolgen. Bei bevorstehender Aufnahme bzw. bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita) kann die Impfung jedoch bereits ab einem Alter von 9 Monaten gegeben werden.
Wenn man an Masern erkrankt war: Ist dennoch eine Impfung notwendig?
Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung sind weitere Impfungen gegen Masern nicht erforderlich. Die Erkrankung führt zu einem dauerhaften Schutz.
(mit dpa)