Marsberg/Arnsberg. Ein 37-Jähriger aus Marsberg wird nach einer Observation mit einem Drogen-Rucksack erwischt, später findet die Polizei bei ihm Zuhause noch mehr.

Vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichtes Arnsberg fand erneut einer der viel zu häufigen Drogenprozesse statt. Prozesse dieser Art haben in den vergangenen Jahren bedenklich zugenommen. Durch speziell geschulte und engagierte Polizeibeamte werden vermehrt Betäubungsmittelstraftaten aufgedeckt, die vor den Schöffen- oder Landgerichten verhandelt werden.

Amphetamine, Ecstasy-Tabletten, Kokain, MDMA, ein Marihuana-Tabak-Gemisch und ein Joint

So hatte auch jetzt wieder eine Strafkammer über einen 37-jährigen Mann aus Marsberg zu entscheiden, dem bewaffneter Drogenhandel vorgeworfen wird. Der Anklage der Staatsanwältin nach hatte Anlagenmechaniker in seiner Wohnung Ende Januar 2022 verschiedenartige Betäubungsmittel (BTM)und Bargeld in Höhe von 265 Euro gelagert, die die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden. Dies waren: Amphetamine, Ecstasy-Tabletten, Kokain, MDMA, ein Marihuana-Tabak-Gemisch und ein Joint. Diese Drogen sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.

Die Waffen habe ein Freund seines Mandanten zu einer Party mitgebracht

Um diese gegen gewaltsame Wegnahme abzusichern, habe der Angeklagte in unmittelbarer Nähe der Drogen griffbereit Pfefferspray und einen Golfschläger aufbewahrt. Ende September 2022 wurde er nach einer Observation im Stadtgebiet von Marsberg mit einem Rucksack angetroffen, in dem sich wiederum verschiedene Drogenarten befanden. Der Verteidiger des Angeklagten stellte schon zu Beginn des Verfahrens klar, dass man die Vorwürfe, bis auf die Bewaffnung, einräumt. Die Waffen habe ein Freund seines Mandanten zu einer Party mitgebracht, dort vergessen und nicht wieder abgeholt. Der Angeklagte selbst gab an, nicht alle Drogen zum Verkauf gehabt zu haben, sondern für den eigenen Konsum genutzt und einige auch ohne Gewinn an seine damalige Lebensgefährtin abgegeben zu haben.

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Sein Vorstrafenregister weist fünf Eintragungen auf. Vier davon sind einschlägig. Nach einer Verurteilung durch das Landgericht Arnsberg hat der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten abgesessen. Nach der Haft hat er weiter konsumiert.

Er habe ein Abhängigkeitssyndrom entwickelt

Ein Sachverständiger, ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, der über die Schuldfähigkeit und eine eventuelle Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sein Gutachten abgab, verdeutlichte, dass der über zehn Jahre lange Drogenkonsum bei dem Angeklagten Spuren hinterlassen habe. Er habe ein Abhängigkeitssyndrom entwickelt, was eine entsprechende Unterbringung nötig mache. Seine Steuerungsfähigkeit sei zu den Tatzeiten beeinflusst gewesen, seine Schuldfähigkeit sei, so der Gutachter, gegeben gewesen.

Die beteiligten Parteien debattierten über die Frage, was therapeutisch noch zu erreichen und ob der Angeklagte zu stabilisieren sei. Gericht, Verteidigung und Gutachter fragten sich, welche Maßnahmen dazu beitragen könnten. Voraussetzung für ein positives Ergebnis im Maßregelvollzug sei der feste Wille des Drogenkranken, von seiner Sucht wegzukommen, um ein besseres Leben zu führen. Am Ende des ersten Prozesstages war die Beweisaufnahme beendet worden. Der Prozess wird mit den Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers fortgesetzt und dürfte danach mit dem Urteil enden.