Brilon/Winterberg. In einigen Regionen gibts Feuerwerksverbotszonen. Es ist Böllern verboten und es dürfen keine Raketen starten. So ist es in Brilon und Winterberg

Feuerwerk an Silvester gehört auch im Hochsauerlandkreis für viele einfach zum Start ins neue Jahr dazu. Es ist eine jahrelange Tradition, das kommende Jahr mit bunter Pyrotechnik zu begrüßen. Wenn die letzten Funken am dunklen Nachthimmel erloschen sind, liegt Rauch und der Geruch von Schwefel in der Luft. Gesund für die Umwelt ist das jedoch ganz und gar nicht.

Diskussion über Böllerverbot

Dass die Verbrennungsgase, die alle Jahre wieder in die Luft geschossen werden, für das Klima schädlich sind, ist nichts Neues. Trotzdem können sich viele Leute ein Silvester ohne bunte Lichter am Himmel und lauten Knallen nicht vorstellen. Über ein Böllerverbot wird in der Politik schon lange diskutiert, nicht nur während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 und 2021, wo der Verkauf von Pyrotechnik verboten war, um in die überlasteten Krankenhäuser nicht auch noch Patienten mit Verletzungen durch Feuerwerk einliefern zu müssen. Denn nicht nur für die Umwelt sind die Böller gefährlich.

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Ein Feuerwerksverbot gibt es an Silvester 2023 beziehungsweise Neujahr 2024 nicht. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen es alle volljährigen Personen knallen lassen. Jugendliche ab 14 Jahren nur unter Aufsicht von Sorgeberechtigten. Allerdings nicht in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Auch der Verkauf von Pyrotechnik ist ab dem 28. Dezember gestattet. Aber gibt es in Brilon und Winterberg eigentlich Zonen, in denen man kein Feuerwerk anzünden darf?

Das gilt in Brilon und Winterberg

Gute Nachrichten gibt es für Feuerwerk-Fans in Brilon und Winterberg. Dort wird es keine gesonderten Verbotszonen geben. „Für den Bereich der Stadt Brilon wird wie in den vergangenen Jahren zum Jahreswechsel kein Verbot angeordnet“, teilt die Stadt Brilon auf Anfrage der WP mit.

Gleiches gilt auch für die Stadt Winterberg. „Feuerwerk ist gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Silvesternacht, konkret der Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), § 23, ohne weitere örtliche Einschränkungen erlaubt – so also auch bei uns“, antwortet die Pressesprecherin der Stadt Winterberg, Rabea Kappen.