Hochsauerlandkreis. Die Bezirksregierung Arnsberg warnt vor illegalen Böllern und gibt Tipps, wie man sich vor den Folgen schützen kann.

Die Bezirksregierung Arnsberg gibt wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Silvesterfest. Der Verkauf ist vom 28. bis zum 30. Dezember erlaubt, das Abbrennen jedoch nur am 31. Dezember und 1. Januar. Um Unfälle mit Böllern, Krachern und Co. in der Silvesternacht zu vermeiden, ist es wichtig, die Sicherheitshinweise zu beachten und einige Tipps zu beherzigen. Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg warnt: „Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper ohne Zulassung, sonst riskieren Sie Verletzungen.“

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Worauf Sie achten sollten:

- Achten Sie auf das CE-Zeichen und die Registriernummer (z.B. 0589-F2-1234), um die Qualität der Feuerwerkskörper zu gewährleisten.

- Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.

- Stellen Sie sicher, dass Mehrschussbatterien sicher aufgestellt sind und nicht umfallen können.

- Lesen Sie die Gebrauchsanleitung sorgfältig durch, um den sicheren Gebrauch zu gewährleisten.

- Vermeiden Sie das Aufsammeln und Anzünden nicht explodierter Böller, da ein erneuter Zündversuch zu sofortiger Explosion führen kann.

Die Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg überprüfen die Lagerung und den Weiterverkauf von Feuerwerkskörpern, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Dabei werden unter anderem die zugelassene Höchstlagermenge, Fluchtwege und Notausgänge überprüft, um im Notfall eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen.

Claudia Büdenbender, stellvertretende Serviceregionsleiterin, warnt vor den Gefahren von Silvesterböllern: „Ein Knalltrauma, verursacht durch Silvesterböller, kann zu dauerhaftem Hörverlust und Tinnitus führen. Besonders alarmierend ist die hohe Anzahl betroffener Personen in der Altersgruppe bis 30 Jahre.“

Abstand halten:

Feuerwerke sind zwar schön anzusehen, aber viele Zuschauer unterschätzen die Gefahr für ihre Ohren aufgrund der Lautstärke. Je näher man dem Feuerwerk ist, desto höher ist der Schallpegel. Bereits bei einem Abstand von zwei Metern können bis zu 160 Dezibel erreicht werden, was dem Schallpegel einer abgefeuerten Pistole entspricht. Professionelle Feuerwerke können sogar Schallpegel von über 190 Dezibel erreichen. Eine dauerhafte Schädigung des Gehörs kann bereits ab einer Dauerbeschallung von mehr als 85 Dezibel auftreten.

Ohrgeräusche (Tinnitus) und Schwerhörigkeit:

Die hohen Schalldruckpegel können die Sinneszellen im Innenohr irreversibel schädigen. Symptome wie anhaltende Ohrgeräusche (Tinnitus) und Schwerhörigkeit können auftreten. Betroffene haben vor allem Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung hoher Frequenzen und hören Klingeltöne und hohe Stimmen schlechter als zuvor. Es können auch Schmerzen im Ohr auftreten, im schlimmsten Fall sogar eine Trommelfellverletzung. Eine oder beide Ohren können betroffen sein, abhängig vom auslösenden Mechanismus.

Gehörschutz tragen:

Trotz des Verbots wurden zum Jahreswechsel 2021/2022 erneut dutzende Patienten in deutschen HNO-Kliniken wegen Verletzungen des Hörorgans behandelt. 60 Prozent der Betroffenen waren zwischen elf und 30 Jahren alt, mehr als jeder Fünfte war noch nicht volljährig. Über 80 Prozent der Patienten waren männlich. Prof. Dr. Bozzato betont: „Es ist wichtig zu beachten, dass 60 Prozent der Verletzungen nicht beim aktiven Zünden von Feuerwerkskörpern, sondern als unbeteiligte Zuschauer auftraten.“ Die AOK NordWest und die DGHNO KC empfehlen dringend, Abstand zu halten und einen Gehörschutz zu tragen, um ein Knalltrauma zu vermeiden. Ohrstöpsel sind in Drogerien, Baumärkten, Apotheken und Musikgeschäften erhältlich.

Wenn die Symptome nicht innerhalb von 24 Stunden abklingen, sollten Betroffene unbedingt einen Hals-Nasen-Ohrenarzt aufsuchen, um bleibende Schäden zu vermeiden. Eine mögliche Therapieoption sind Infusionen mit Kortison, die oft ambulant verabreicht werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsschutz.nrw.de oder www.komnet.nrw.de.