Brilon. Ein Mann stirbt auf einem Campingplatz. Rettungskräfte und die Polizei eilen dorthin. Während des Einsatzes kommt es zu einem ziemlichen Wirbel.

Wegen des Vorwurfs der Beamtenbeleidigung musste sich ein Mann vor dem Amtsgericht Brilon verantworten: Am 14. Juni wird ein Krankenwagen zu einem Campingplatz gerufen. Auch zwei Polizeibeamte werden damals durch die Lichthupe auf das Rettungsfahrzeug aufmerksam und folgen ihm. Zwischen den Polizisten und dem Campingplatzbesitzer soll es zu einem Streit gekommen sein, bei dem der Angeklagte - laut Polizei - die Beamten als „Clowns“ beleidigt haben soll. Die Polizisten erstatten daraufhin eine Strafanzeige. Die Sache wäre aus der Welt, wenn der Beschuldigte eine über ihn verhängte Geldstrafe von 3000 Euro gezahlt hätte. Doch der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Als damals die Strafanzeige gestellt wird, kommt es nicht zu einer Zeugenvernehmung.

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Polizeibeamte und Ehefrau schildern Situation

Hintergrund des Prozesses ist ein internistischer Notfall auf dem Gelände des Campingplatzes. Durch eine App wird den mobilen Rettern die Position des Einsatzortes angezeigt. Während sich für den Rettungswagen die Schranke zum Campingplatz öffnet und er den Einsatzort direkt ansteuert, betreten die Polizisten das Grundstück zu Fuß und landen versehentlich am Haus des Campingplatzbetreibers. Da im Haus kein Licht brennt, leuchten die Beamten mit Taschenlampen durch die Fenster ins Haus und machen sich bemerkbar. Die Ehefrau des Angeklagten sei erst auf den Balkon gegangen, so die Polizisten, und habe dann die Tür geöffnet. Dort habe man nachgefragt, ob Hilfe benötigt werde, was sie verneint habe. Die Beamten seien dann zu Fuß zu den Rettungskräften gegangen. Für die Person, die an Herz-Kreislauf-Problemen litt, kommt jede Hilfe zu spät.

Da die Todesursache zu diesem Zeitpunkt noch ungeklärt ist, stufen die Polizisten die Parzelle als Tatort ein und halten den Campingplatzbesitzer, der mit seinem Auto wenig später auch an besagtem Ort eintrifft, von diesem fern. Laut Polizei habe sich der Mann aggressiv verhalten und gefragt, was los sei, und dass er informiert werden müsse. Er sagte aus, dass einer der Polizisten ihm mit seiner Taschenlampe ins Gesicht geleuchtet habe und sehr bedrohlich auf ihn zugekommen sei, woraufhin ein Wortgefecht stattgefunden habe. In dessen Verlauf soll der Angeklagte laut den Polizeibeamten gesagt haben, dass er sich von solchen Clowns nichts sagen lasse. Genau diese Aussage bestreitet die Verteidigung.

Die beiden Polizisten sind sich sicher, dass die Beleidigung gefallen ist, als sie den Platzverweis ausgesprochen haben. Die Verteidigung wendet aber ein, dass dann auch die Ehefrau des Angeklagten die vermeintliche Beleidigung gehört haben müsste, was diese aber verneint. Sie bleibt dabei, davon nichts mitbekommen zu haben. „Sie bringen die Zeugin mit diesen widersprüchlichen Aussagen in eine schwierige Situation“, gibt der Richter zu bedenken.

Gericht verurteilt Angeklagten

Die Verteidigung stellt die Glaubwürdigkeit der Polizisten durch die unterschiedlichen Darstellungsweisen der Situation am Wohnhaus infrage. Sie hätten wegen des unerlaubten Betretens juristische Konsequenzen vermeiden wollen, so der Vorwurf der Verteidigung. Eine Nachfrage des Campingplatzbetreibers, weshalb sich die Polizisten auf dem Grundstück aufhalten und was passiert sei, sei nachvollziehbar.

Der Version ist das Gericht nicht gefolgt: Es geht vielmehr davon aus, dass die Beleidigung sehr wohl gefallen ist. Die Bezeichnung „Tatort“ sei von den Polizeibeamten zwar übertrieben gewesen, sie hätten die Situation jedoch zunächst nicht einschätzen können. Eine Lüge seitens der Polizei hält der Richter für unwahrscheinlich. Schließlich hätten sie nicht davon ausgehen müssen, durch eine Falschaussage ihre Beamtenkarriere aufs Spiel zu setzen.

Dass „Clowns“ eine schwache Beleidigung ist, der Angeklagte nicht vorbestraft ist und in der besagten Situation aufgeregt war, wirkt sich strafmildernd aus. Dass er jedoch kein Geständnis abgelegt habe, werde ihm negativ ausgelegt. Der Angeklagte wird zu 30 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das Gericht bietet Ratenzahlung an. Er hat eine Woche Zeit, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.