Hochsauerlandkreis. Die Ampelkoalition schadet der Gastronomie im Sauerland, meint CDU-Chef Merz. Sie lehnte einen CDU-Entwurf ab, der Gastronomen entlasten sollte.
Das Ergebnis der Abstimmung im Deutschen Bundestag am Donnerstagabend ist eine große Enttäuschung für die Gastronomiebetriebe in ganz Deutschland, auch und insbesondere für die Gastronomiebetriebe im Hochsauerlandkreis“, kritisiert CDU-Chef Friedrich Merz die Ablehnung des Antrags der CDU/CSU-Fraktion auf eine dauerhafte Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Gastronomiebetriebe. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf sollte für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auch künftig und dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gelten.
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„Diese Entlastung hätte ganz konkret den kleinen Bäckereibetrieb mit Café und das mittelständige Restaurant in Familienbesitz entlastet – auch und gerade für den Hochsauerlandkreis wäre das eine wichtige Hilfe zum Erhalt der Vielfalt in der Gastronomie angesichts steigender Kosten gewesen“, so der Wahlkreisabgeordnete für den Hochsauerlandkreis.
Jetzt sei die Zukunft vieler dieser Betriebe ungewiss. Angesichts der zahlreichen Hilferufe der Branche in den vergangenen Monaten sei die Ablehnung des Antrages durch die Ampel mehr als nur unverständlich.
SPD, Grüne und FDP haben am Donnerstagabend bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag nahezu einstimmig gegen den CDU/CSU-Antrag gestimmt.
Hintergrund: So läuft es mit der Mehrwertsteuer
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden. Im Corona-Steuerhilfegesetz war diese Maßnahme zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet. Im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde sie dann bis zum 31. Dezember 2022 sowie im Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24. Oktober 2022 bis Ende 2023 verlängert. Die Gastronomie benötigt möglichst frühzeitig Planungssicherheit für die Situation ab 2024, nicht zuletzt aufgrund von Familien- und Betriebsfeiern, die oft viele Monate im Voraus gebucht und entsprechend kalkuliert werden müssen. Kurzfristige Verlängerungen wie kurz vor dem Jahresende 2022 erschweren diese Planung erheblich. Ebenso erwarten Kreditinstitute bei Kreditverlängerungen eine Aussage über Umsatz- und Gewinnerwartungen für die nächsten Jahre.
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Die letzte Verlängerung wurde mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet, wonach Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumierten, was dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Diese Wettbewerbsverzerrungen sollten vermieden werden. Ob diese beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft seien, solle jedoch abgewartet werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie muss angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise jedoch unabhängig von Verhaltensänderungen weiter grundsätzlich gestärkt werden, heißt es in der CDU-Mitteilung. Insbesondere im ländlichen Raum seien Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte von Einwohnern und Gästen. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trage wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei. Sie sei außerdem ein wichtiger Faktor zur Förderung von Esskultur sowie von gesunder Ernährung mit frischen Lebensmitteln und regionalen Gerichten. Ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bedeute auch eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas, da 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren.
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