Olsberg/Sauerland. Am Heizungsgesetz übt der Olsberger Heizungsbauer Franz-Josef Happel heftige Kritik und spricht Klartext zur richtigen Heiz-Entscheidung.

Nach langen Diskussionen und offen ausgetragenen Streitereien wird das umstrittene Heizungsgesetz bald final beschlossen. Die Bundesregierung wollte das Vorhaben eigentlich im Eilverfahren durch den Bundestag bringen, um es noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen. Allerdings stoppte das Bundesverfassungsgericht dies am 5. Juli, um die Beratungsrechte der Abgeordneten zu wahren. Nun soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) voraussichtlich am 8. September vom Bundestag beschlossen werden. Für einen Gesetzesbeschluss reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Das Gesetz hatte für Wirbel und eine immense Verunsicherung in der Branche, aber auch unter den Bürgerinnen und Bürgern gesorgt – insbesondere durch die öffentlich ausgetragene Diskussion. Olsberger Franz-Josef Happel, Obermeister der Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Brilon/Meschede betont: „Die Diskussion war eine komplette Katastrophe.“ Im WP-Gespräch erklärt er wieso und gibt den Kunden einen Ratschlag.

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Experte bewertet das Gesetz als große Verunsicherung

Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus. Für Happel ist diese Heizart die richtige.
Die Lüftungsanlage einer Wärmepumpe steht vor einem Wohnhaus. Für Happel ist diese Heizart die richtige. © dpa | Silas Stein

Die aktuelle Fassung lasse noch immer Fragen offen, das erklärt Franz-Josef Happel. „Viele Einbauarten bleiben ungeklärt. In Ballungszentren etwa weiß man noch nicht, wie Wohnungen relativ schnell umgestellt werden sollen.“ Die Abwicklung des Gesetzes sei „unausgegoren, übers Knie gebrochen und sorgt für starke Verunsicherung.“ Das sind harte Worte, aber Happel weiß, dass dies auch anders ablaufen kann. So seien im europäischen Ausland ähnliche Gesetzvorlagen geräuschlos über die Bühne gegangen, mit einer verlässlichen Übergangszeit von sechs bis sieben Jahren. Gleichzeitig ärgert Happel, dass die Industrie bei diesem Gesetz derart übergangen worden ist. „Normalerweise wird vorher mit den Interessensvertretern gesprochen, mit Verbänden. Wir waren aber alle überrascht und das war katastrophal. Das hat für maximale Verunsicherung gesorgt.“

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Zahlreiche Beratungen zeigen: Kunden absolut bereit nachhaltig zu entscheiden

Franz-Josef Happel und seine Kollegen haben zahlreiche Beratungen durchgeführt. Viele Kunden zeigen sich ihm gegenüber einsichtig, wollen eine nachhaltige Entscheidung treffen. „Aber die Verunsicherung merken wir, viele wollen jetzt lieber abwarten“, sagt er. Nach den ersten Gesetzesentwürfen trafen gerade ältere Immobilienbesitzer schnelle Entscheidungen – für eine Wärmepumpe. Als dann allerdings klar wird, dass erst ein kommunaler Energieplan vorliegen muss, bricht die Nachfrage rapide ein.

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Kunden sollten nun den kommunalen Wärmeplan abwarten

Die kommunale Wärmeplanung ist das Fundament für den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Die Kommunen sind verpflichtet, eine Bestandsaufnahme ihrer Energieversorgungsnetze zu machen, um daraus verbindliche Pläne für die künftige Wärmeversorgung zu erstellen. Für Kunden erschließt sich erst dann, welche Möglichkeiten sie bei sich im Ort haben, um klimaneutral zu heizen. Neben der Wärmepumpe könnte das auch Fernwärme, Biogas oder Erdwärme sein. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Happel kritisiert dieses Vorgehen. „Die Wärmeplanung muss man differentiert betrachten. Für Olsberg beispielsweise ist doch jetzt schon klar, dass es hier kein Fernwärmenetz geben wird.“ Insellösungen kann sich Happel zwar vorstellen (dabei versorgen Industriegelände mit ihrer Abwärme einen größeren Kreis), aber in Brilon, Olsberg oder Marsberg wird es seiner Einschätzung nach keine Fernwärmenetze geben. „Die Kunden und Kommunen wissen das, dennoch müssen dann aufwendig Planungsbüros beschäftigt werden und man hat erst spät Klarheit. Happel fordert indes genau das von der Politik. Klarheit und verlässliche Angaben, nicht nur über Heizarten, sondern auch über Fördermöglichkeiten und die Stromversorgung. „Wir alle sollen E-Autos kaufen und mit Wärmepumpen heizen, aber wo kommt der Strom her?“

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Was die Zukunft bringt, ist ungewiss

Mittlerweile arbeiten Happel und seine Kollegen aus der Substanz. „Wir haben genug Aufträge, die wir nun abarbeiten können, aber was kommt wissen wir nicht“, sagt er. Die Hersteller sind mit mehr Unsicherheit konfrontiert. „Die rüsten auf und wissen am Ende, wenn sie lieferfähig sind, nicht, ob sie ihre Wärmepumpen an den Mann bekommen.“

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Heizungstausch unumgänglich? Dann Wärmepumpe

Kunden mit einer funktionierenden Heizung rät er jetzt dazu, erst einmal abzuwarten bis die Lage sich etwas entspannt hat. Kunden, für die ein Heizungstausch in naher Zukunft unumgänglich ist, rät er zu einer Wärmepumpe oder einer Hybridlösung wenn es um „ein halbwegs vernünftiges Bestandshaus“ geht. Unerlässlich sei aber eine ausführliche Beratung durch einen Experten.

Wie es nun weitergehen soll

Läuft alles nach Plan, geht das GEG Ende September an den Bundesrat. Handelt es sich wie im Fall des Gesetzes um ein Einspruchsgesetz, kann er es entweder billigen oder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Kommt es in diesem Verfahren zu einem Einspruch des Bundesrats, kann der Bundestag ihn mit der erforderlichen Mehrheit abschmettern. Verhindern kann der Bundesrat das Gesetz mit seinem Einspruch also nur, wenn sich danach im Bundestag keine nötige Mehrheit mehr findet. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber zunächst nur für Neubaugebiete gelten.