Hochsauerlandkreis. Die Staatsanwaltschaft klagt einen Mitarbeiter des Weißen Rings im HSK an. Der Mann soll sich an Frauen vergangen haben, die Hilfe suchten.

Einem Mitarbeiter des Weißen Rings aus dem Hochsauerlandkreis wird vorgeworfen eine Frau vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage gegen den Mann. Der Fall war Anfang des Jahres 2021 ins Rollen gebracht worden, als ein mutmaßliches Opfer den Mann beschuldigt hatte.

Dem Weißen Ring liegen seit dem 10. Februar 2021 Schreiben einer Rechtsanwältin und einer Beratungsstelle vor, in denen der Verein darüber informiert wird, dass ein Mitarbeiter – ein pensionierter Polizist – mutmaßlich sexuelle Handlungen an einem von ihm betreuten Kriminalitätsopfer vorgenommen haben soll. Der Weiße Ring hatte den Mann, der eine Außenstelle im HSK geleitet hatte, sofort von seinen Aufgaben entbunden. Drei Jahre später kommt der Fall vermutlich vor Gericht. Das Landgericht Arnsberg entscheidet jetzt, ob die Anklage zugelassen wird und es zur Hauptverhandlung kommt.

Taten sollen zum Teil in Wohnungen der Opfer passiert sein

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Nachdem ein mutmaßliches Opfer im Februar 2021 Anzeige erstattet hatte, meldeten sich weitere Frauen, die von sexuellen Übergriffen berichteten. Insgesamt neun Frauen hatten Anzeige gegen den Mann gestellt. Die Frauen waren allesamt Opfer von Straftaten und hatten sich deshalb an den Weißen Ring gewandt. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ist sicher: der Beschuldigte hat seine Vertrauensstellung ausgenutzt. „Die Taten sollen zum Teil in den Wohnungen der Opfer passiert sein, in die der Angeklagte kam, um sie zu beraten“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel zur Westfalenpost Der Beschuldigte hatte gegenüber den Ermittlern die Vorwürfe bestritten.

Bei Verurteilung drohen zwei bis 15 Jahre Haft

Anklage ergebt die Staatsanwaltschaft in insgesamt drei Fällen. In einem Fall wird dem Beschuldigten vorgeworfen, eine Frau vergewaltigt zu haben. Im Zusammenhang mit dieser mutmaßlich Geschädigten wird ihm außerdem sexuelle Nötigung vorgeworfen. Der dritte Anklagepunkt betrifft eine weitere Frau. Sie soll er sexuell belästigt haben. „Die weiteren Ermittlungen wurden eingestellt“, so Poggel zur WP. Diese Vorwürfe seien entweder nicht als unangemessen beziehungsweise strafwürdig bewertet worden. In einem Fall sei der Tatvorwurf bereits die verjährt. Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung drohen dem Mann zwischen zwei und 15 Jahren Haft.

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Die Ermittlungen seien aufwendig gewesen, sagte Poggel. Es seien unter anderem zwei psychologische Gutachten in Auftrag gegeben worden und es habe eine Vielzahl von Befragungen gegeben. Daher habe es sich zwei Jahre hingezogen, bis die Anklage an das Landgericht weitergeleitet werden konnte.

Der Weiße Ring hatte als Konsequenz aus den Missbrauchsvorwürfen vereinseigene Regeln für die Betreuung weiblicher Kriminalitätsopfer verschärft.