Olsberg. Eine Straftat, die schockiert. Urplötzlich zieht ein Mann in Olsberg ein Messer und attackiert ein älteres Ehepaar. Nun wird der Fall verhandelt.

Es war eine ungewöhnliche Straftat, die da am 22. September vergangenen Jahres in Olsberg für Schlagzeilen sorgte. Ab 29. März wird sich die Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg als Schwurgericht mit dem Fall beschäftigen. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Es geht um versuchten Totschlag.

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Kein Wort gesprochen

Laut Anklage soll an jenem Donnerstag ein heute 34-jähriger Mann, der damals in Olsberg wohnte, gegen 15.20 Uhr auf der Straße „Unterm Hagen“ in Bigge auf ein älteres Ehepaar zugegangen sein, das dort auf einer Parkbank saß. Dann soll der Mann plötzlich ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern gezogen und versucht haben, der Frau (69) mit einer Sichelbewegung die Kehle durchzuschneiden. Die Frau, so heißt es weiter in der Anklageschrift, soll diesen Angriff mit dem Arm abgewehrt haben. Daraufhin soll der Beschuldigte auf den Kopf des neben ihr sitzenden Mannes (75) eingestochen und ihm eine stark blutende, etwa acht Zentimeter lange Schnittwunde zugefügt haben. Mutmaßlicher Täter und Opfer kannten sich nicht. Der Mann soll kein einziges Wort gesagt haben.

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Täter und Opfer kannten sich nicht

Das Gericht weiter: „In der Annahme, der ältere Mann würde nicht überleben, soll der heute 34-Jährige dann geflohen sein.“ Die Polizei konnte ihn wenig später fassen.

Schon damals unmittelbar nach der Tat war der Beschuldigte in einer Psychiatrischen Klinik eingewiesen worden. Noch heute ist er in der LWL-Klinik Eickelborn untergebracht. Vor dem Hintergrund der mutmaßlichen Erkrankung des Beschuldigten, hat die Staatsanwaltschaft beantragt, den Prozess als sogenanntes Sicherungsverfahren durchzuführen. „Das heißt, dass von vornherein anstatt einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Frage kommt, weil zu vermuten ist, dass der Mann aufgrund einer Erkrankung nicht schuldhaft gehandelt hat“, so Dr. Alexander Brüggemeier, Richter am Landgericht und Pressesprecher.

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Schwurgericht

Das Verfahren findet vor dem Schwurgericht statt. Das mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt ist. Ein Schwurgericht ist die Kammer eines Landgerichts, die im Strafprozess u.a. für Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder Geiselnahme mit Todesfolge zuständig ist.