Olsberg. Wird ein Autohof am Ender der A 46 gebaut oder nicht? Die Meinungen gehen auseinander. Nun gab es eine Umfrage unter Unternehmern im Sauerland.
Die Unternehmen der Region sehen einen Bedarf für eineAutohof am Ende der A 46 im Raum Olsberg. Das geht aus einer Umfrage der IHK hervor. Die meisten der knapp 40 Unternehmen aus Industrie, Logistik und Großhandel im Altkreis Brilon (ohne Marsberg), die an der Umfrage teilgenommen haben, halten das derzeitige Angebot an Lkw-Stellplätze quantitativ (79 Prozent) und qualitativ (92 Prozent) nicht für ausreichend.
Lkw-Fahrer, die in der Region ankommen, sind oft darauf angewiesen, Park- und Rastmöglichkeiten abseits der Autobahn zu suchen, zum Beispiel auf einem Betriebsgelände oder in der weiteren Umgebung. In der Konsequenz votieren mehr als 80 Prozent der antwortenden Unternehmen für die Einrichtung eines Autohofes am östlichen Ende der A 46.
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Tankstelle und sanitäre Anlagen
Dieser müsse neben einer ausreichenden Zahl von Lkw-Stellplätzen vor allem sanitäre Anlagen (WCs und Duschräume) für die Fahrer vorhalten. Auch eine Tankstelle mit Shop und Versorgungsmöglichkeiten wird als vordringlich angesehen. „Im 40 Kilometer langen Verlauf der A 445/A 46 vom Kreuz Werl bis Nuttlar ist keine Rastanlage, die diesen Ansprüchen genügt“, verweist IHK-Geschäftsbereichsleiter Thomas Frye auf den konkreten Handlungsbedarf.
Viele Berufskraftfahrer, die im internationalen Fernverkehr unterwegs seien, müssten nach Erreichen der Region zunächst einmal die notwendigen Ruhezeiten einhalten, bevor sie nach Be- oder Entladung weiterfahren könnten. Diesen Fahrern adäquate Pausen- und Übernachtungsplätze sowie sanitäre Anlagen anzubieten, gebiete der Respekt vor ihrer Arbeitsleistung.
Ein Standort am heutigen Ende der A 46 im Raum Olsberg ist nach Ansicht der IHK Arnsberg ideal, teilen sich doch hier die Verkehrsströme etwa zur Hälfte nach Osten (Brilon) und Süden (Winterberg, Marburg). Ob sich hierfür der derzeit diskutierte Standort zwischen der B 480 und der Ruhr in Olsberg eigne, bleibe den dazu notwendigen Planungsverfahren vorbehalten.