Brilon. In Fitnessstudios gelten neue Regeln. Die stehen nicht nur in Zusammenhang mit Corona. Zwei Studio-Betreiber aus Brilon erklären, was jetzt gilt.

Der Gang die Treppen hoch wird beschwerlich, die Atmung beschleunigt sich. Die körperliche Fitness ist nicht mehr, was sie mal war. Eine Möglichkeit um wieder in Form zu kommen bieten Fitnessstudios. Die durften aber durch die Coronaschutzverordnung nicht jeden Willkommen heißen. 2G-Plus galt. Keine Impfung, kein Training. Nun gibt es aber wieder einige Änderungen. Und die haben nicht alle mit Corona zu tun. Die Betreiber der Fitnessstudios GYM B7 und dem HSK Performance Center erklären ihre Haltung zu den Regeländerungen. Grund zum Jubel oder warten neue Probleme?

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Fortan gilt in den Studios wieder 3G. Aus Miriam Decker-Ebbers, die das GYM B7 in Brilon leitet, platzt ein „Juhu“ heraus mit Blick auf die Änderungen in der Coronaschutzverordnung. „Die Lockerungen zeigen, dass sich die Coronazahlen verbessern. Ich freue mich darüber. Warum sollte jemand, der getestet ist, keinen Zutritt zum Studio bekommen?“ Sie hofft, dass nun mehr Leute die Gelegenheit nutzen, um wieder trainieren zu gehen, die sich vorher entweder nicht getraut haben oder es nicht durften. Ihrer Erfahrung nach gäbe es zwei Typen Mensch. Für Sportler sei es kein Problem nun den Weg ins Fitnessstudio zu finden. „Wir bekamen schon direkt Anrufe, als die Regelung bekannt gegeben wurde und sie wollten wissen, ob sie kommen können. Andere Leute müssen wir erst wieder motivieren zu kommen“, sagt Decker-Ebbers.

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Das ist nichts neues. Bereits nach dem Lockdown, der auch für die Studios galt, griff die Leiterin zum Telefonhörer und meldete sich in Form des schlechten Gewissens, wie sie scherzhaft sagt. Nach einer längeren Pause sei ein guter Start zurück ins Training wichtig. Einfach loslegen davon hält die Expertin nichts. Zunächst wird der körperliche Zustand analysiert und dann entsprechend in die Übungen eingestiegen.

2G-Plus erschwerte Geschäfte in Fitnessstudios in Brilon

Die 2G-Plus-Regelung kam zu einem ungünstigen Zeitpunkt, denn sie beeinträchtigte das Neujahrsgeschäft, eine wichtige Zeit für die Studiobetreiber. Durch die guten Vorsätze werden viele Neuanmeldungen verzeichnet. Im vergangenen Jahr war das bereits schwierig durch die Pandemie. In diesem Jahr lief es schon besser, aber kein Vergleich zum ersten coronafreien Start ins neue Jahr 2020 des Studios. Decker-Ebbers ist zufrieden, sagt jedoch auch, dass es noch Luft nach oben gibt.

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3G begrüße ich und ich hoffe auf einen Aufschwung für die Branche nach der Abstrafung mit 2G-Plus“, sagt Steve Brenke, der seit vergangenem Jahr das HSK Performance Center in Brilon betreibt. Er ist optimistisch, dass nun auch diejenigen zu ihm kommen, denen der Weg verwehrt blieb. Das Geschäft im neuen Jahr lief auch für ihn nicht schlecht, aber der Geschäftsführer wartet erstmal ab, wie sich die Geschehnisse jetzt entwickeln werden. Nach dem zweiten Lockdown seien viele Kunden nicht zurück in die Studios gegangen. „Aber ich denke,, über kurz oder lang werden die Leute erkennen, dass es schwierig ist, alles daheim zu machen. Konkrete Ziele bearbeiten, eine fachkundige Beratung an der Hand haben. Das gibt es im Studio.“

3G bietet neue Möglichkeiten in Fitnessstudios

Seiner Auskunft nach ginge es mit der 3G-Regelung aber nicht nur um die Möglichkeiten der Ungeimpften. Auch geimpfte Personen hätten Bedenken in einem Studio zu trainieren. „Aber die Zahlen gehen zurück, der HSK ist kein Corona-Hotspot mehr und die Leute werden sicher einsehen, dass ein Fitnessstudio eine sichere Wahl ist. Ich hoffe auf baldige Normalität und dass nicht im Herbst wieder neue Probleme warten.“

Steve Brenke leitet sein eigenes Fitnessstudio in Brilon. Er freut sich, dass nun der Zutritt zum HSK Performance Center erleichtert wird. 
Steve Brenke leitet sein eigenes Fitnessstudio in Brilon. Er freut sich, dass nun der Zutritt zum HSK Performance Center erleichtert wird.  © Unbekannt | Kevin Kretzler

Unabhängig von Corona gibt es für Fitnessstudios aber noch eine weitere Änderung seit dem 1. März diesen Jahres. Die betrifft die Kündigungsfrist. Freizeitsportler bekommen von nun an mehr Zeit zum Kündigen und können ihre Verträge leichter verlassen, selbst wenn sie Fristen verpassen. Bisher war es so, dass sich die meisten Fitnessstudio-Verträge automatisch und ohne Vorwarnung um ein Jahr verlängerten, wenn man die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einhielt. Es stand meist kleingedruckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gesetz wird das nun ändern. Es beinhaltet zwei maßgebliche Vorteile für Verbraucher. Erstens: Die bisherige Kündigungsfrist von drei Monaten wird auf einen Monat verkürzt. Zweitens: Haben Verbraucher diese Frist verpasst, dürfen sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und müssen monatlich kündbar sein.

Neue Kündigungsfristen für Fitnessstudios

„Wir haben humane Kündigungsfristen von acht Wochen vor Vertragsende. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um sechs Monate. Jetzt wird das ein bisschen überreguliert, aber das stört uns nicht“, sagt Decker-Ebbers, der eine gute Bindung zu Kunden wichtig ist. „Wir wollen, dass sich die Kunden wohlfühlen und wenn sich jemand zur Kündigung entscheidet, dann kommen sie auch nicht. Als Studio hat man nicht so gute Möglichkeiten der Rückgewinnung.“

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Dagegen hat auch Brenke nichts einzuwenden, der sagt, dass seine Verträge nur minimal angepasst werden mussten nach der neuen Regelung. „Ich bin der Meinung, wenn die Kunden gehen wollen, dann gehen sie auch. Wenn sie noch an einen Vertrag geknebelt werden, gibt das nur böses Blut. Aber das bringt natürlich ein bisschen einen Unsicherheitsfaktor in die Studios, wenn hier ein ganzer Pulk monatsweise kündigen kann.“ Aber das sporne die Betreiber nur noch mehr an, auf eine gute Bindung zu setzen. Entsprechend sieht er die Lage entspannt.

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Für alte Fitness-Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gelten die neuen Regeln indes nicht. Diese Altverträge können sich auch weiterhin stillschweigend um ein Jahr verlängern, wenn man nicht rechtzeitig aussteigt. Verbraucherschützer raten deshalb, alte Verträge rechtzeitig zu kündigen, um von den neuen Bestimmungen profitieren zu können. Beim Abschluss neuer Verträge sollte man indes prüfen, ob die neuen Regeln in den AGB wirklich enthalten sind.