Hochsauerlandkreis. In der Coronapandemie gibt es bei Schülern Bildungsrückstände. Förderungen sollen diese beheben. Doch die Hürden sind im Altkreis Brilon hoch.

Die Covid19-Pandemie und insbesondere die Schulschließungen haben den Kindern und Jugendlichen viel abverlangt. Auch im Altkreis Brilon, so dass Lernrückstände entstanden sind, die nach Möglichkeit aufgeholt werden sollen. Dafür gibt es sogar Unterstützungsangebote und Förderungen. Doch die Hürden, um sie in Anspruch nehmen zu können, sind groß.

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Mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ will das Land mit finanzieller Unterstützung des Bundes den entstandenen Benachteiligungen begegnen und hat daher eine Reihe von Unterstützungsangeboten für Schulen und Schulträger, sowie auch für Schülerinnen und Schüler direkt entwickelt. Die Möglichkeit über Bildungsgutscheine eine individuelle Förderung zusätzlich zur schulischen und sonstigen bereitgestellten Förderung zu erhalten ist dabei ein weiterer Programmbaustein beim Ausgleich pandemiebedingter Lernrückstände.

Bildungsgutscheine für Schüler im Altkreis Brilon

Die Träger von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen haben vom Land Mittel für die Finanzierung von Bildungsgutscheinen erhalten. Bildungsgutscheine werden von den Lehrkräften an einzelne Schülerinnen und Schüler verteilt. Sie sind als zusätzliches Angebot für Schülerinnen und Schüler gedacht, die durch andere bestehende Angebote der Schule oder des Schulträgers nicht ausreichend gefördert werden können. Die Schulen unterstützen bei der Auswahl eines geeigneten Bildungsanbieters, wobei die Auswahlentscheidung bei Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten liegt.

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Die individuelle Förderung in Kernfächern und Kernkompetenzen findet in Kleingruppen von bis zu sechs Schülerinnen und Schülern statt. Bildungsanbieter, bei denen Bildungsgutscheine eingelöst werden können, sind auf einer Liste zu finden. Zugelassene externe Bildungsanbieter können zum Beispiel Nachhilfeinstitute, Kammerorganisationen und Anbieter für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sein. Die Bildungsanbieter rechnen ihre auf der Grundlage von Bildungsgutscheinen erbrachten Leistungen mit den Schulträgern ab.

Bildungsgutscheine sind in Marsberg schon ein Problem

„Man darf aber nur an Anbieter herantreten, die eine entsprechende Zertifizierung haben“, sagt Rita Vogt, stellvertretende Schulleiterin der Sekundarschule in Marsberg. Und ihrer Erfahrung nach haben diese Anbieter in der Coronapandemie ebenso mit Personalmangel zu kämpfen. Im besten Fall könnten im März erste Hilfen geleistet werden. „Man soll versuchen, ehemalige Lehrer anzusprechen. Die bedanken sich, wenn sie sich als Risikogruppe der Gefahr aussetzen sollen. Das ist eine Fahrt von schlecht nach schlechter.“

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Auch Schulleiter Johannes Droste merkt am Gymnasium Petrinum in Brilon einen Aufholbedarf. Die Lehrer legen anhand von Kriterien fest, wer Förderbedarf hat und wem entsprechend ein Bildungsgutschein zugewiesen werden soll. „Wir bewegen uns im Rahmen von drei Gutscheinen pro Klasse“, sagt er. Damit gemeint sind aber nicht die Schüler, die Bedarf haben, sondern lediglich die Anzahl an Gutscheinen, die pro Klasse zur Verfügung stehen. Der Bedarf ist laut Droste größer. „Wir sind guten Mutes, dass wir als Schule gewinnbringend tätig werden können“, erklärt der Schulleiter. Denn noch sind gar keine Gutscheine vergeben worden. Das Verfahren läuft an der Schule noch. „Das ist wieder ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in der Pandemie, dem wir uns stellen müssen. Die Begeisterung dafür hält sich in Grenzen.“

Zertifizierung von Bildungsanbietern ist schwierig

Die Bildungsgutscheine sind gemäß den Vorgaben der Schulmail des Schulministeriums vom 29. November 2021 an die Schulen umgerechnet auf die Schüleranzahl an die Schulen verteilt worden. Für die Schüler in den städtischen Schulen in Brilon wurde auf Nachfrage bei der Stadt im Rahmen des Programms Aufholen nach Corona insgesamt 43.417 Euro für Bildungsgutscheine mit Bescheid vom 17. August 2021 gewährt. Ein auszugegebener Gutschein hat einen Wert von 200 Euro. Die Schulen können diese nun an ihre SchülerInnen weitergegeben. Die Bildungsgutscheine sollen im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an die einzelnen Schülerinnen und Schüler vergeben werden, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Die Wahl eines geeigneten Bildungsanbieters erfolgt dann durch die Schülerin oder den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten; die Schule unterstützt bei der Suche.

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Eine weitere Schwierigkeit ist, dass das Ministerium die Zertifizierungen für die Bildungsanbieter verteilt. Die Liste ist öffentlich einsehbar und zeigt schnell, wie übersichtlich das Angebot ist. Insgesamt gibt es bisher 935 Einträge in NRW. Davon befinden sich lediglich fünf im Altkreis Brilon. Drei davon in Olsberg und eine jeweils in Brilon und Winterberg.

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Um als Bildungsanbieter zugelassen zu werden, hat das Ministerium für Schule und Bildung einen Rahmenvertrag erarbeitet, den jeder qualifizierte Bildungsanbieter, der für das Bildungsgutschein-Verfahren zugelassen werden konnte, abschließen muss. Nach Abschluss des Rahmenvertrages wird der Bildungsanbieter in die Liste der zugelassenen Anbieter aufgenommen, die im Bildungsportal des Landes NRW veröffentlicht wird.