Hochsauerlandkreis. Im Hochsauerland gibt es immer mehr Corona-Teststellen. Für die Eröffnung gelten strenge Regeln. Welche Bestimmungen beachtet werden müssen:

Der Coronatest ist mittlerweile zum Alltag geworden. Sei es gelegentlich, drei Mal in der Woche in den Schulen oder berufsbedingt vielleicht sogar noch öfter. Wenn der Selbsttest nicht ausreicht, führt der Weg zu einer Teststelle. Auch wenn das Angebot im Altkreis Brilon groß ist mit derzeit 46 Stellen, werden im HSK immer wieder neue angemeldet. Aber was ist überhaupt notwendig, um eine Teststelle in Betrieb nehmen zu können? Die Bestimmungen sind sehr streng.

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„Der HSK ist die genehmigende Behörde für die Drittanbieter, testende Ärzte und Apotheken sind nur anzeigepflichtig. Aktuell gibt es 146 Teststellen im Hochsauerlandkreis, einige Anträge liegen noch vor“, erklärt Martin Reuther, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises. Wichtig ist natürlich eine Räumlichkeit zur Verfügung zu haben. Die Größe muss dem zu erwartenden Testaufkommen entsprechend bemessen sein. Sofern eine Teststelle geplant wird, welche nicht in Anbindung an eine Apotheke, Drogerie, Arztpraxis oder vergleichbare Einrichtung betrieben, sondern als reines Testzentrum beziehungsweise externe Teststelle konzeptioniert wird, sind die entsprechenden baurechtlichen Vorgaben zu beachten oder die Duldung einer abweichenden Nutzung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.

Barrierefreiheit im Testzentrum

Die Räumlichkeit muss barrierefrei oder zumindest barrierearm sein. Mindestens muss durch Unterstützung gesichert sein, dass auch Menschen mit einer Behinderung das Angebot diskriminierungsfrei nutzen können. Es muss die Möglichkeit zur regelmäßigen Lüftung bestehen und mindestens alle 30 Minuten genutzt werden. Alternativ müssen Luftfiltergeräte eingesetzt werden.

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Es gibt einen Wartebereich, in dem der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden eingehalten werden kann. Er muss vom Testbereich abgetrennt sein und mindestens einen Sichtschutz zum Testbereich haben. Bei größeren Einheiten, die gleichzeitig von mehreren Personen genutzt werden, sind Wegführung und ein möglicher Check-in so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten wird. Selbstredend muss genügend Arbeitsfläche zur Verfügung stehen, um die Tests überhaupt durchführen und die Materialien ablegen zu können.

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Außerdem müssen Aushänge und Arbeitsanweisungen gut sichtbar platziert sein und unter anderem auf die richtige Nutzung der Schutzausrüstung, Hygienemaßnahmen, sachgerechte Probeentnahme und das Verhalten der Kunden hinweisen.

Medizinische Fachkenntnis im Testzentrum

„Wichtig ist auch ein Partner, wie einen Arzt oder Apotheker mit entsprechender Expertise, wenn man selbst nicht darüber verfügt“, sagt Maximilian Meier, der unter anderem Testzentren in Brilon, Olsberg und Siedlinghausen betreibt. Dieser Experte ist auch wichtig, um das Konzept der Teststelle mit zu erstellen, das beim Gesundheitsamt eingereicht werden muss, bevor die Teststelle öffnen kann. Personal ist ebenfalls einzustellen. Diese sind entweder bereits fachkundig durch eine medizinische Ausbildung oder werden im Vorfeld durch eine fachkundige Person geschult.

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„Personal finden ist meist einfach“, sagt Meier, der in den Testzentren über einen Pool von rund 80 Mitarbeitenden verfügt, „Aber in Siedlinghausen war das beispielsweise schwieriger, weil die Gastronomie und der Wintersport viel Personal abgreift. Sonst gibt es aber wenig Probleme bei der Suche.“ Wichtig ist für den Betreiber auch, dass die Angestellten zuverlässig sind.

Meldung über die durchgeführten Coronatests

Es gilt: nur asymptomatische Personen werden getestet und täglich muss eine Meldung der Anzahl durchgeführter Tests und die Anzahl der positiven Tests sichergestellt sein. Bei positiven Testergebnissen erfolgt eine tagesgleiche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz.

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Auch die Angebotszeiten sind geregelt. Die Teststellen müssen an mindestens 20 Wochenstunden Testungen ermöglichen. Dabei sind auch Nachmittags- und Wochenendöffnungszeiten anzubieten.