Winterberg. Die vielen Drifter in Winterberg zerstören und verärgern. Die Szene wird immer gefährlicher. Dagegen unternimmt die Stadt nun strenge Maßnahmen:
An den Winterwochenenden haben Polizei und Ordnungsamt in Winterberg alle Hände voll zu tun. Denn zahlreiche „Drifter“ reisen in den Abendstunden an und driften auf schneebedeckten Parkflächen oder auch in der Innenstadt mit hoher Geschwindigkeit.
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„Nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch gefährlich“
Beliebte Plätze der Drifter-Szene sind insbesondere die städtischen Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Skiliftkarussels. „Das Driften auf den öffentlichen Parkplätzen ist nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch gefährlich. So kommt es Wochenende für Wochenende zu Unfällen, teilweise auch mit Personenschäden. Die Sicherheit unsere Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität, daher werden wir alle Maßnahmen ergreifen, damit es bei uns zu keinen schweren Unfällen bei gefährlichen Autorennen wie in Großstädten kommt“, so Bürgermeister Michael Beckmann.
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Parkplätze nachts gesperrt
Polizei und Ordnungsamt haben in den vergangenen Tagen ein neues Einsatzkonzept erarbeitet. Durch die nunmehr beschlossene Änderung der Sondernutzungssatzung untersagt die Stadt Winterberg die Nutzung der städtischen Parkplätze über Nacht. Und Nutzung meint bereits das Befahren der Parkplätze oder das Parken auf den Parkplätzen. Konkret werden mit dieser Regelung die Nutzung des Großraumparkplatzes Bremberg, der gegenüberliegende Parkplatz an der Fußgängerbrücke/B 236, der Parkplatz am Nordhang sowie der Parkplatz an der Brembergklause ab Samstag, 22.01.2022 von 22.30 Uhr bis 8.00 Uhr nur noch mit einer Sondernutzungserlaubnis der Stadt Winterberg erlaubt.
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Bußgelder bis zu 1.000 Euro
„Das illegale Befahren oder das Parken auf den Parkplätzen wird in den Nachtstunden jetzt richtig teuer für die Fahrzeughalter, so können Bußgelder bis zu 1.000 € im Wiederholungsfall verhängt werden. Wir werden hier den rechtlichen Rahmen für Ordnungswidrigkeiten ausschöpfen“, so Fachbereichsleiter Joachim Sögtrop. Mit dieser Regelung ist jegliche Nutzung in den Nachtstunden eine illegale Sondernutzung, die geahndet wird. Damit setzt die Stadt Winterberg einen weiteren Mosaikstein gegen das widerrechtliche Driften.