Marsberg. Ein Mercedesfahrer kommt bei Marsberg auf die Gegenfahrbahn und prallt in einen Audi. Ein Mann stirbt. Nun stand der Unfallfahrer vor Gericht.
Es war ein ganz normaler Arbeitstag, jener 1. April 2021. Für zwei Marsberger endete er gegen 19.30 Uhr in einer Katastrophe. Die beiden jungen Männer saßen jeweils am Steuer ihrer Pkws. Gegen 19.30 Uhr stießen sie frontal auf der Kreisstraße zwischen Heddinghausen und Marsberg zusammen. Der Mercedesfahrer war komplett auf die Gegenfahrbahn gekommen. Der 21-jährige Fahrer des Audis A4 verstarb einige Tage später an einem schweren Schädelhirntrauma, verursacht durch den Verkehrsunfall. Das Verkehrsgutachten sprach ihm jegliche Mitschuld ab.
Lesen Sie auch:So weit hat Omikron den Hochsauerlandkreis schon im Griff
Dem Unfallverursacher fehlt jegliche Erinnerung an das Unfallgeschehen. Am Dienstagvormittag musste er sich vor dem Amtsgericht Marsberg verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Tötung vor.
Die Rekonstruktion des Unfalls
Der jetzt 25-jährige Marsberger war mit seinem Mercedes SUV mit Anhänger auf der Heddinghauser Straße in der Dämmerung abends gegen 19.30 Uhr Richtung Marsberg unterwegs. „Die Sonne stand tief“, sagte er aus. „Als ich das Waldstück verlassen hatte, wurde mir plötzlich schwarz vor Augen. Ich weiß nichts mehr.“ Seine Erinnerung kam erst zurück, als er im Straßengraben aus seinem verunfalltem Auto krabbelte.
Die Kreisstraße verläuft im Unfallbereich in einer leichten Rechtskurve. Das Verkehrsgutachten ergab, dass der Mercedes mit 110 km/h über den Mittelstreifen voll auf die Gegenfahrbahn geraten sein muss. Auf der Gegenfahrbahn war der Audi-Fahrer mit 80 km/h unterwegs. Der Mercedes fuhr ungebremst frontal auf den Audi auf. „Die rechte Seite war total geschreddert“, sagte ein Polizist im Zeugenstand aus.
Der Audi-Fahrer konnte zunächst vom Notarzt reanimiert werden und wurde dann in eine Spezialklinik geflogen, wo er dann eine Woche später an seinen Hirnverletzungen verstarb.
Rechtskräftig
Erhärtet sich bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge der Vorwurf der fahrlässigen Tötung lässt der Strafrahmen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg.Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel nahm das Urteil an. Somit ist es rechtskräftig. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Auch der Mercedes war rechtsseitig beschädigt. Das beweise, so der Sachverständige, dass der SUV nicht nur leicht über den Mittelstreifen gekommen sei, dann wären die linken Autoseiten beschädigt gewesen. Was den Verkehrssachverständigen im Zeugenstand verwunderte, war, dass der Airbag und die Gurtsperre im Audi bei dem Aufprall nicht ausgelöst hatte. Der Sachverständige vermutet, dass entweder der Kabelraum oder das Steuergerät defekt war.
Letztendlich hat sich das nicht genau klären lassen. Ebenso das Schwarzwerden vor Augen des Angeklagten als Unfallursache.
Lesen Sie auch:Stadt Brilon kündigt Forst-Chef - Eine Mauer des Schweigens
Lesen Sie auch: Corona-Test positiv? Im HSK wird das jetzt zur Geduldsprobe
Das sei ihm in letzter Zeit öfters passiert, sagte er aus. Dazu war dessen Hausarzt im Zeugenstand befragt worden. Der Angeklagte hatte ihn vorher von der Schweigepflicht entbunden. Wie der Hausarzt aussagte, war er deshalb nicht in seiner Behandlung gewesen. Fachärztliche Berichte diesbezüglich lägen auch nicht vor.
Oberamtsanwalt Balkenhol: Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestätigt
Dass er sich „nur bedingt erinnern konnte“, dass erschien Oberamtsanwalt Balkenhol „durchaus glaubhaft“. Er nahm ihm auch ab, dass er aktiv die tatsächlichen Unfallgründe mitaufklären wollte. Aber er sieht zwei Sorgfaltspflichtverletzungen. Zum einen die leichte Geschwindigkeitsübertretung. Erlaubt sind dort 100 km/h. Und dann das totale Abkommen von der Fahrbahn. Oberamtsamtsanwalt Balkenhol: „Das war nicht nur relativ kurz.“ In der Kausalität sei das vermeidbar gewesen. Dann wäre der Geschädigte auch nicht verstorben.
Er sieht den Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestätigt. Ebenso Amtsrichter Eberhard Fisch. Zugute hielten ihm beide zu Gute, dass er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist und außer eines Führerscheinentzugs von vier Wochen wegen Zuschnellfahrens auch straßenrechtlicherseits nicht.
Das Urteil
Der Amtsrichter schloss sich der Forderung des Oberamtsanwaltes an und verhängt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro und ein Fahrverbot von sechs Monaten.
Das letzte Wort gehörte dem Angeklagten. Im Zuhörerraum saßen Freunde und der Bruder des verstorbenen Unfallopfers. Der Angeklagte mit ernster Stimme: „Was passiert ist, kann ich nicht ungeschehen machen. Ich kann nur sagen, dass es mir sehr leidtut.“