Heringhausen/Diemelsee. Ein mit zwei Personen besetzter Kleinwagen stürzt in den Diemelsee bei Marsberg und versinkt. Der Fahrer stirbt. Jetzt spricht der Staatsanwalt.

Ein Kleinwagen kommt nachts von der Straße ab, durchfährt eine Böschung und landet im Diemelsee. Der 35-jähriger Beifahrer kann sich retten; der 28-jährige Fahrer wird tot aus dem roten VW-Lupo geborgen. Dieser schreckliche Unfall ereignete sich in der Nacht zum 12. Januar am Ortsende von Heringhausen auf der hessischen Seite des Sees nahe Marsberg im Hochsauerlandkreis. Gut eine Woche nach dem Unfall in der Nach auf den 12. Januar 2022 sieht die zuständige Staatsanwaltschaft in Kassel kein Fremdverschulden für den Unfall. Sie geht nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen von einem Fahrfehler der 28-Jährigen aus.

Ein 28 Jahre alter Autofahrer ist in der Nacht zu Mittwoch (12. Januar) mit seinem Kleinwagen bei Diemelsee-Heringhausen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) von der Kreisstraße 63 abgekommen und in den Diemelsee gestürzt. Der Mann am Steuer starb, sein 35-jähriger Beifahrer konnte sich an Land retten.
Ein 28 Jahre alter Autofahrer ist in der Nacht zu Mittwoch (12. Januar) mit seinem Kleinwagen bei Diemelsee-Heringhausen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) von der Kreisstraße 63 abgekommen und in den Diemelsee gestürzt. Der Mann am Steuer starb, sein 35-jähriger Beifahrer konnte sich an Land retten. © Sascha Pfannstiel

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Thöne: „Da der Staatsanwaltschaft Kassel der schriftliche Vorgang von der Polizei aus Korbach noch nicht übermittelt worden ist, kann keine Auskunft erteilt werden, ob die Ermittlungen abgeschlossen sind.“

Auf die Durchführung einer Obduktion verzichtet

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Und weiter: Jedenfalls bestehen nach meinem Kenntnisstand keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden für den tödlich verlaufenden Verkehrsunfall. Da der Unfallverursacher verstorben ist, könnte gegen ihn ohnehin kein Strafverfahren betrieben werden. Aus diesen Gründen wurde auch auf die Durchführung einer Obduktion verzichtet. Eine Blutentnahme ist bei dem Verstorbenen allerdings durchgeführt worden. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Unfallursache in einem Fahrfehler, namentlich überhöhter Geschwindigkeit, bestand.“