Marsberg. Die SPD im Rat Marsberg verweigert Bürgermeister Thomas Schröder (CDU) die Entlastung für 2020. Die Fraktion fürchtet Schaden für die Stadt.

Der Stadtrat Marsberg hat am Dienstag den Jahresabschluss 2020 festgestellt. Aber die Entlastung des Bürgermeisters auf die nächste Ratssitzung verschoben. Die SPD begründet gegenüber der WP diesen ungewöhnlichen Schritt.

Der Jahresabschluss 2020 weiß ein dickes Plus von 3,3 Million Euro aus. Und das trotz der höheren Ausgaben durch Corona. Kämmerer Antonius Löhr sagte in der Ratssitzung: „Positiv zu bewerten ist die finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder zur Abmilderung der Corona-Belastungen.“ Die Stadt hat für 2020 1,2 Million Euro aus dem Gesetz zur Gewährung von Sonderhilfen an die am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden ausgezahlt. Des Weiteren hat die Stadt eine Gewerbesteuerausgleichszuweisung von 1,7 Million Euro erhalten, um den Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen durch Corona auszugleichen.

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Der Jahresüberschuss von 3,3 Million Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen hat die Stadt Marsberg inklusive der Corona-Sonderhilfe von 2012 bis 2020 insgesamt 8,6 Million Euro erhalten. Löhr: „Diese Beträge haben maßgeblich zur Sanierung der Finanzen beigetragen.“

Ungeklärte Fragen

Aber Entlastung erteilten die Ratsmitglieder dem Bürgermeister nicht. Der Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig auf die nächste Ratssitzung verschoben, weil Fragen der SPD nicht geklärt werden konnten, so CDU-Fraktionsvorsitzender Matthias Mönnighoff.

„Für die SPD-Fraktion hat sich im Zusammenhang mit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der vergangenen Woche die Frage gestellt, ob eine solche Entlastung für 2020 vor dem Hintergrund des Sachverhaltes Greensill erteilt werden kann“, so Peter Prümper, Vorsitzender der SPD-Fraktion, auf Nachfrage der WP.

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Zwar seien die 2,5 Million Euro erst in 2021 bei der Greensill-Bank eingezahlt worden, allerdings auf der Grundlage einer Dienstanweisung, die schon zeitlich zuvor bestanden habe. Argumentiere man also, dass die Dienstanweisung schon vor 2021 hätte geprüft und um Regelungen zu einer Risikoprüfung von Anlagen ergänzt werden müssen, läge eine hieraus resultierende Pflichtversäumnis schon im Jahr 2020 vor.

Eine „Entlastung“ stelle juristisch aber einen Verzicht auf Schadensersatzansprüche im Rahmen der Greensill-Affäre dar. Prümper: „Somit wäre es kontraproduktiv, einerseits derartige und hieraus sich ergebende Schadensersatzansprüche zu prüfen und gegebenenfalls gegenüber einer Versicherung geltend zu machen, gleichzeitig aber auf eben diese Ansprüche zu verzichten.“ Der Versicherer müsste dann schon aufgrund der erteilten Entlastung zumindest insoweit nicht zahlen. Peter Prümper: „Ob und inwieweit dort Entlastung oder auch nur Teilentlastung erteilt wird, kann im Augenblick nicht seriös beantwortet werden.“