Hochsauerlandkreis/Brilon/Olsberg. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist beschlossen. Die Notärzte Brilon und Olsberg werden vereint. Wer aus Brilon/Olsberg dagegen war und wer dafür.

Mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit hat sich der Kreistag im Hochsauerlandkreis am Freitagnachmittag bei seiner Sitzung in der Schützenhalle Bigge den Vorgaben des Regierungspräsidenten gebeugt und der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes zugestimmt. Da konnten auch die über 5200 Unterschriften nichts mehr ausrichten, die bei einer Online-Petition für den Erhalt der beiden Notarztstandorte in Brilon und Olsbergzusammengekommen sind, nichts mehr ausrichten.

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Aber wegen dieses lokalen Aspekts den gesamten Rettungsdienstbedarfsplan mit seinen zahlreichen Verbesserungen in Frage zu stellen, sei für die CDU-Fraktion, so ihr Sprecher Ludger Schulte, „keine Option“. Dem schloss sich selbst Hiltrud Schmidt, CDU-Kreistagsabgeordnete aus Olsberg an: „Wir haben die Zerschlagung hinzunehmen.“

Neben der Neuregelung der Notarztstandorte gibt es in Brilon eine weitere Veränderung: Die erst 2009 bezogene Rettungswache am Krankenhaus soll verlegt werden.
Neben der Neuregelung der Notarztstandorte gibt es in Brilon eine weitere Veränderung: Die erst 2009 bezogene Rettungswache am Krankenhaus soll verlegt werden. © WP | Jürgen Hendrichs

Ihr Briloner Fraktionskollege Wolfgang Diekmann dagegen versagte der Fortschreibung seine Zustimmung. In der Politik, so sagte er, könne man sich nicht nur Freunde machen, selbst in den eigenen Reihen nicht.“

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Kurzfristig hatte die CDU den Antrag nachgeschoben, den Bedarfsplan kontinuierlich, spätestens aber nach fünf Jahren, zu ändern. Sollten sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren „quantitative oder qualitative Veränderungen“ ergeben, soll das Anregungsrecht zur Änderung des Bedarfsplanes greifen. Zudem soll die Kreisverwaltung jährlich, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2020, die Notarzt-Einsatzzahlen für die Bereiche Brilon und Olsberg vorlegen.

SPD: „Erziehungsmaßnahme für Kleinkinder“

SPD-Fraktionssprecher Reinhard Brüggemann verglich den Hinweis des Regierungspräsidenten, den Rettungsdienstbedarfsplan in Gänze in Frage zu stellen, sollte sich der Kreistag gegen den zentralen Notarztstandort aussprechen, mit einer „Erziehungsmaßnahme für Kleinkinder“. Seiner Ansicht nach ergebe sich für den Kreistag keine kommunalrechtliche Verpflichtung, dem Plan in Gänze zuzustimmen. Damit bliebe die Möglichkeit, gegen die Festsetzung aus Arnsberg zu klagen. Neben der Beibehaltung der beiden Notarztstandorte war für die SPD auch der Verzicht auf die Verlegung der erst 2009 am Briloner Krankenhaus errichteten neuen Rettungswache an den Stadtrand im Bereich der Fa. Egger, wichtig.

Die Anfang Dezember 2011 in der Sachsenecke eingeweihte Rettungswache Olsberg bleibt erhalten.
Die Anfang Dezember 2011 in der Sachsenecke eingeweihte Rettungswache Olsberg bleibt erhalten. © WP | Foto

FDP und Sauerländer Bürgerliste (SBL) teilen die Befürchtungen, dass die Zusammenlegung der beiden bisherigen Notarztstandorte und damit der Wegfall eines Notarztes das Rettungswesen im Raum Brilon und Olsberg schwäche, nicht. Im Gegenteil. Reinhard Loos, SBL-Kreistagsmitglied aus Brilon, wies zum Beispiel darauf hin, dass künftig zwei Rettungswagen mehr als bisher für diesen Raum zur Verfügung stünden. Entscheidend, so Loos, seien nicht die Notärzte, sondern die Rettungssanitäter - „Die dürfen alles machen.“ In 29 Prozent der Notfälle sei im Altkreis Brilon überhaupt ein Notarzt erforderlich gewesen (Anm: Nicht „kein Notarzt“) . Im Schnitt absolviert der Notarzt in Olsberg pro Tag 1,7 Einsätze am Tag, der in Brilon 1,6. In der restlichen Zeit stehen die Mediziner bisher für den Dienst in den beiden örtlichen Krankenhäusern zur Verfügung.

Rettungswache Olsberg bleibt an der Sachsenecke

In zwei Punkten widersprach die Bezirksregierung den Vorschlägen des Gutachters bzw. Kostenträgers:

Die Rettungswache in Olsberg verbleibt an der Sachsenecke und wird nicht an den westlichen Stadtrand verlegt.

Die von den Krankenkassen geforderte Aufgabe der angeblich unwirtschaftlichen Rettungswache Neheim lehnt der RP ab.

Für die SBL ist deshalb die Verringerung der Hilfsfrist für die Rettungswagen entscheidend. Die liegt derzeit bei 12 Minuten nach dem Notruf. Den Antrag der SBL, diese Frist wie in Hessen auf 10 Minuten zu reduzieren, nahm der Kreistag in einer abgeänderten Fassung mehrheitlich an. (Anm: nicht die Ursprungversion)

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Handlungsbedarf sah hier auch FDP-Sprecher Friedhelm Walter. Das Ziel, die Hilfsfrist in 90 Prozent der Fälle einzuhalten, werde verfehlt. Aktuell seien es nur etwa 82 Prozent. Da sehe die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes „eine Vielzahl von Verbesserungen bei Wachen, Ausstattung und Personal“ vor. Walter: „Diesen Erfolg wollen wir uns nicht kleinreden lassen.“ Der Kreis sei nur Verfahrensbeteiligter, ebenso wie die Krankenkassen als Kostenträger. Im Streitfall, so Walter, „müssen wir in unserer Welt Kompromisse suchen“. Was der HSK und seine Einwohner mit der Fortschreibung künftig erhielten, sei „mehr als nur der Spatz in der Hand“.

(Dieser Bericht wurde am 11. September an den zwei markierten Stellen überarbeitet)