Brilon/Hochsauerlandkreis. Das Gesundheitsamt im HSK stellt keine Immunitätsbescheinigung für Corona-Genese aus. Trotzdem ist diese erhältlich. So geht es:

Wer derzeit einen Besuch in einem Restaurant oder einer der vielen Freizeitmöglichkeiten im Hochsauerlandkreis plant, muss erst einen Nachweis erbringen. Nur wer getestet, geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist, darf sich über die wiedergewonnene Freiheiten freuen. Während eine Impfung oder ein negativer Test leicht nachweisen lassen, ist die Bestätigung der Genesung einer überstandenen Corona-Erkrankung hingegen nicht so einfach zu erbringen.

Während im benachbarten Kreis Siegen-Wittgenstein eine Immunitätsbescheinigung durch das Kreisgesundheitsamt ausgestellt wird, wird es diese im Hochsauerlandkreis nicht geben. Das bestätigte der Kreis nun in einer Pressemitteilung. „Das Kreisgesundheitsamt stellt keine Bescheinigungen für Genesene aus, die nach der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ein negatives Testergebnis ersetzt“, heißt es in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung.

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Wer dennoch den Nachweis über eine überstandene Infektion mit dem Coronavirus erbringen möchte, kann dies mit einem ehemals positiven Testergebnis machen. Dieser Test muss älter als 28 Tage sein, jedoch nicht älter als sechs Monate. Grund für die zeitliche Begrenzung ist die nachlassende Immunität gegen eine erneute Erkrankung mit dem Coronavirus.

Sollte ein entsprechendes Testergebnis nicht oder nicht mehr vorliegen, können sich Betroffene direkt an einen Arzt wenden und sich dort den Nachweis einholen.