Meschede/Hochsauerlandkreis. Die 7-Tage-Inzidenz rund um Meschede ist deutlich gesunken. Was jetzt passieren muss, damit weitere Corona-Lockerungen kommen.

Die 7-Tage-Inzidenz rund um Meschede ist deutlich gesunken. Das Robert-Koch-Institut meldet am Mittwochmorgen einen aktuellen Wert von 41,6. Damit ist die Inzidenz erstmals unterhalb der wichtigen Marke von 50 geblieben.

Die aktuelle Entwicklung

Die Gesamtzahl aller gemeldeten Covid-19-Infektionen liegt aktuell bei 9509 - das entspricht einer Infektionsrate von 3,66 Prozent, bezogen auf die gesamte Einwohnerzahl im Hochsauerlandkreis. Zehn Patienten werden in den HSK-Krankenhäusern wegen Corona derzeit auf Intensivstationen behandelt, fünf davon beatmet. Leider meldet das Institut auch einen weiteren Todesfall im Hochsauerlandkreis - den 197 in Verbindung mit einer Corona-Infektion.

Die meisten Infizierten gibt es mit 3807 in der Altersgruppe der 35- bis 59-Jährigen, gefolgt von den Jüngeren von 15 bis 34 Jahren mit 2837 Infizierten. In der Altersgruppe der 60 bis 79-Jährigen gibt es bislang 1406 Infizierte, bei den noch Älteren 654. Allerdings ist die Sterblichkeit am größten bei den Älteren. 128 davon sind Menschen im Alter von 80 Jahren und älter gewesen, 57 waren im Alter zwischen 60 und 79 Jahren, elf zwischen 35 und 59 Jahre alt, einer war jünger. 105 der Toten sind Männer, 92 Frauen. Infiziert gewesen sind dagegen mehr Frauen als Männer: 4918 bzw. 4568.

Lockerungen beim dauerhaften Wert unter 50

Mit dem Rückgang der 7-Tage-Inzidenz im Hochsauerlandkreis insgesamt rückt jetzt auch die Möglichkeit wieder näher, dass der Schwellenwert von 50 dauerhaft unterschritten wird. Dann kehren weitere Freiheiten rund um Meschede zurück - die Gastronomie beispielsweise dürfte innen wieder öffnen, auch wenn weiter ein negatives Testergebnis erforderlich ist, außerdem könnten zum Beispiel auch Fitnessstudios wieder öffnen. Maßgeblich sind die Inzidenzwerte des RKI.

Die Berechnungen

Allerdings gilt für die nächste Marke von 50: Es darf keine Eintagsfliege sein! Vielmehr muss die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen dauerhaft unterschritten werden. Ein Samstag gilt bei dieser Rechnung als Werktag, ein Feiertag wird nicht als Werktag einbezogen.

Maßgeblich wäre also für das weitere Geschehen im HSK, was in dieser Woche noch passiert: Wenn auch Donnerstag, Freitag, Samstag (der mitberechnet wird) und der Montag die Inzidenzwerte unter 50 bleiben, dann könnte bereits exakt am Mittwoch, 2. Juni, das Leben wieder leichter werden. Der Sonntag wird bei dieser Regel nicht berücksichtigt. Erleichterungen, das bestimmt die Corona-Schutzverordnung, treten immer an dem übernächsten Tag in Kraft.

Ein Inkrafttreten kann allerdings durchaus auch ab einem Sonntag oder einem Feiertag gelten. Voraussetzung ist: Die Landesregierung muss wieder offiziell erklären, dass diese Erleichterungen im HSK gelten - dafür ist eine so genannte „Allgemeinverfügung“ aus Düsseldorf nötig.

Auch interessant

Umgekehrt gilt aber auch. Die Erleichterungen können auch wieder rückgängig gemacht werden - dabei gelten dann nicht fünf Tage, sondern nur drei als Bewährungsprobe. Das ist in der Coronaschutzverordnung geregelt. Wird im HSK also an drei aufeinander folgenden Tagen erneut der Schwellenwert von 50 überschritten, dann treten die neuen Regelungen am übernächsten Tag auch wieder außer Kraft. Maßgeblich sind dafür die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Werte der 7-Tage-Inzidenz.

Vorsicht Autofahrer: Fahrtrouten genau planen

Auch wenn im Hochsauerlandkreis die Ausgangssperre jetzt nicht mehr gilt, müssen Autofahrer aufpassen. Denn um es richtig kompliziert zu machen: Autofahrer, die vom HSK aus nachts unterwegs sind, müssen ihre Route sorgfältig planen. Wer durch einen Kreis fährt, in dem noch eine Ausgangssperre gilt, den erwartet dort ein Bußgeld, wenn er angehalten wird. Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass dies auch für Autobahnen gelte, die ein Stadtgebiet durchqueren, in denen Ausgangssperren vorhanden sind.

Hinzu kommt: Örtlich können dabei ganz andere Zeiten gelten. Während im HSK eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr galt, ist beispielsweise in der Stadt Köln eine Ausgangssperre bereits ab 21 Uhr in Kraft.