Siegen-Wittgenstein. Wer sich in Siegen-Wittgenstein bisher mit dem Coronavirus infiziert hat, erhält Post. Für einige ist das Schreiben ein Immunisierungsnachweis.

Das Kreisgesundheitsamt Siegen-Wittgenstein wird in den kommenden Tagen Immunisierungsnachweise verschicken. Das Schriftstück geht an die rund 9400 Personen heraus, die sich nach dem 7. November 2020 mit dem Corona-Virus infiziert haben, und ermöglicht die Inanspruchnahme gewisser Lockerungen.

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Für Personen mit einer vollständigen Corona-Impfung sowie für Menschen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind, gelten seit Montag, 3. Mai, gewisse Lockerungen, wie einer Mitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein zu entnehmen ist. So müssen sie zum Beispiel beim Einkaufen im Einzelhandel oder beim Friseur keinen negativen Schnelltest mehr vorlegen. Durch eine neue Verordnung auf Bundesebene fallen auch Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen weg.

Siegen und Umgebung: Lockerungen mit Impfpass und Personalausweis nutzen

Vollständig Geimpfte können diese Rechte 14 Tage nach der Zweitimpfung in Anspruch nehmen. Zum Nachweis reicht der Impfausweis in Verbindung mit einem Personalausweis. „Wer infiziert war und wieder genesen ist, kann dies ebenfalls ganz einfach nachweisen“, erläutert der Kreis – beispielsweise mit einem positiven Testergebnis, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage alt, aber nicht älter als ein halbes Jahr ist. Auch aus der Quarantäneanordnung des örtlichen Ordnungsamtes gehen diese Daten hervor. Sollte die Infektion länger als ein halbes Jahr zurückliegen, wird zusätzlich eine Erstimpfung benötigt, um ebenfalls als immunisiert zu gelten.

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Wer sein positives Testergebnis beziehungsweise die Quarantäneanordnung nicht mehr hat, muss laut Kreis trotzdem nichts unternehmen, um von den Lockerungen profitieren zu können. Das aktuelle Schreiben des Kreisgesundheitsamts, das an alle Menschen herausgeht, die seit Beginn der Pandemie positiv auf Corona getestet wurden, reiche für alle nach dem 7. November 2020 infizierten als Immunisierungsnachweis aus. Wer davor infiziert wurde, benötigt zusätzlich eine Erstimpfung, um als immunisiert zu gelten.

Siegen-Wittgenstein: Immunisierungsnachweise gehen automatisch in die Post

„Jetzt im Gesundheitsamt anzurufen und nach einer entsprechenden Bescheinigung zu fragen, sprengt die Kapazitäten der Kolleginnen und Kollegen“, sagt Landrat Andreas Müller. „Deshalb haben wir uns für den praktikabelsten und unbürokratischsten Weg entschieden und werden entsprechende Schreiben an alle bisher Infizierten auf den Weg bringen.“

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Mehrere hundert Anfragen nach solch einer „Genesenen-Bescheinigung“, die eigentlich Immunisierungs-Bestätigungen sind, sind bereits telefonisch oder per Mail im Gesundheitsamt eingegangen, berichtet der zuständige Dezernent Thiemo Rosenthal. Diese werden aber in aller Regel jetzt nicht einzeln bearbeitet, sondern gemeinsam mit allen anderen. „Daher bitte ich noch um ein paar Tage Geduld“, sagt Rosenthal.