Brilon/Marsberg/Meschede. Einerseits hat NRW seine Natura 2000-Verpflichtungen bereits erfüllt, andererseits hat es jetzt keine Wahl mehr - so lief es im Naturschutzbeirat
Das geplante Vogelschutzgebiet Brilon-Marsberg könnte größer ausfallen, als es jetzt vom Landes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ins Ausweisungsverfahren eingebracht worden ist. Das sagte am Dienstagnachmittag Johannes Schröder (Marsberg), alter und neuer Vorsitzender des HSK-Naturschutzbeirats.
Schröder hat ein gutes Motiv für seine Annahme: Gehört er doch als Vorstandsmitglied des Vereins für Natur und Vogelschutz (VNV) im HSK jenem Verein an, der vier Jahre lang stickum umfangreiche ornithologische Kartierungen vorgenommen und Ende 2019 die Ausweisung des 280 Quadratkilometer großen Vogelschutzgebietes beantragt hat. In der Sitzung verteidigte Schröder dieses Vorgehen: „Alles andere hätte keinen Sinn gemacht. Denn wir wussten ja nicht, ob unser Antrag umgesetzt wird.“
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Genau diese Heimlichtuerei hielt ihm Karsten Drews-Kreilmann, Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, vor: Während Schröder und der VNV eine derart weitreichende Aktion vorbereiteten, habe sich der Beirat unter seiner Leitung „mit Klangspielen auf der Niedersfelder Hochheide“ beschäftigt. Als offenkundiges Zeichen seiner Verstimmung hatte sich Drews-Kreilmann bei der Wiederwahl von Schröder zum Beiratsvorsitzenden der Stimme enthalten, ebenso zwei weitere Mitglieder.
VNV-Mitglieder genießen in Fachwelt besten Ruf
Der Vogelschutzwart des LANUV, Michael Löbges, betonte - wie auch schon bei seinen Vorträgen vor den Räten Marsberg und Brilon - dass die ehrenamtlichen Vogelbeobachter des VNV in der Fachwelt höchste Anerkennung genießen. Das LANUV habe sämtliche Rohdaten der Kartierung zur Verfügung gehabt, ausgewertet, auf ihre Plausibilität hin geprüft und alles „sehr kritisch hinterfragt“.
Donnerstag Thema im HSK-Umweltausschuss
Das geplante Vogelschutzgebiet ist vor allem wegen drei Vogelarten bedeutsam: dem Grauspecht, dem Raubwürger und dem Neuntöter.
Donnerstag, 11. Februar, befasst sich der HSK-Umweltausschuss (17 Uhr, Kreishaus Meschede) mit der Thematik.
In dieser Schärfe, so Löbges, würde nur für wenige vergleichbare Flächen Datenmaterial vorliegen. Eine professionelle Nachkartierung würde rund 400.000 Euro kosten. Herausgekommen sei eben jene auf 120 Quadratkilometer reduzierte Fläche. Wobei Löbges sagte, dass das LANUV die VSG-Fläche „nicht verkleinert“, sondern „einen neuen Abgrenzungsvorschlag gemacht“ habe. Denn ein Vogelschutzgebiet soll auch als Naturraum erkennbar sein.
In Medebacher Bucht läuft es prima
Löbges betonte, dass nicht das LANUV das Verfahren angestoßen habe, sondern das Land. Und dem bliebe gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie „keine Wahl, wenn die Kriterien vorliegen“. Löbges räumte aber auch ein, dass Nordrhein-Westfalen mit den bisher 28 ausgewiesenen Vogelschutzgebieten seine Natura 2000-Verpflichtungen erfüllt habe.
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Ulrike Thiele, beim LANUV für Vertragsnaturschutz zuständig, sagte, dass Natura 2000-Gebiete bei der Vergabe von Fördermitteln bevorzugt bedient werden. Im Grunde können land- und forstwirtschaftliche Flächen wie bisher genutzt werden. Nur verschlechtern, etwa eine intensive statt extensive Beweidung, dürfe sich der Zustand nicht. VNV-Vorstandsmitglied Harald Legge: „Es ist nicht die Hölle, die auf uns zukommt.“
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Eher das Gegenteil, wie Volkhard Kunst, Fachbereichsleiter Forst und Umwelt bei der Stadt Hallenberg, aufgrund der Erfahrungen mit dem bereits 1998 ausgewiesenen, rund 140 Quadratkilometer großen Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht, sagte: „Ich kann Sie beruhigen. Unsere Land- und Forstwirte können sehr gut mit dem Vogelschutzgebiet leben.“