Brilon. Offene Ganztagsschulen nehmen für die Betreuung in den Monaten Januar und Februar keine Gebühren. Wo die Stadt Brilon das Geld hernehmen will.

Eltern, die ihre Jüngsten in den Offenen Ganztagsschulen in Brilon betreuen lassen oder an der Engelbert-Schule das „Schule von 8 bis 1“-Angebot in Anspruch nehmen, brauchen dafür im Januar und Februar nichts zu zahlen. Einstimmig hat der Rat die Beitragspflicht für diese beiden Monate ausgesetzt. Grund ist der Mitte Dezember verhängte Corona-Lockdown, der einstweilen bis zum 14. Februar andauern soll.

++ Sie wollen wissen, was in Brilon, Olsberg, Marsberg, Winterberg und Hallenberg passiert? Melden Sie sich hier zum kostenlosen Newsletter an +++

In diesem Betreuungsbereich nimmt die Stadt pro Monat rund 11.800 Euro an Gebühren ein: rund 9000 Euro im Bereich der OGS und etwa 2800 für das „8 bis 1“-Angebot. Auf dieses Geld muss die Stadt aber nicht komplett verzichten. Die Hälfte davon will das Land erstatten, so jedenfalls eine Absichtserklärung. Damit sich der Rat bei einer Verlängerung des Lockdowns nicht jedes Mal erneut mit dem Thema befassen muss, soll diese Befreiung auch für künftige Phasen gelten, wenn die wenigstens vier Wochen dauern. Bürgermeister Dr. Bartsch: „Es ist in diesen Zeiten für die Eltern schwer genug, das zu schultern, was zu leisten ist.“

Befreiung in der Kita

Die Gebührenbefreiung in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege ist eine Angelegenheit des Hochsauerlandkreises. Der hat per Dringlichkeitsentscheid bereits die Befreiung für den Januar beschlossen. Der Kreistag befasst sich am 26. Februar mit diesem Thema.

Auch interessant

Die Briloner Bürgerliste (BBL) hat beantragt, alle Eltern und darüber hinaus alle Empfänge von Gebührenbescheiden immer über bestehende Befreiungsmöglichkeiten zu informieren. Im vergangenen Sommer hatte der Rat den BBL-Antrag abgelehnt, die Elternbeiträge für das „Schule von 8 bis 1“-Angebot nach Einkommenshöhe zu staffeln. Stattdessen wurde ein einheitlicher Obolus festgelegt. Die Satzung sieht dabei die Möglichkeit der Befreiung bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro vor. Darüber, so die BBL, würden die Eltern jedoch nicht informiert. Die Stadt habe sogar Gebührenbescheide verschickt, in denen wegen dieser Einkommensgrenze zwar kein Kindergartenbeitrag festgesetzt worden sei, dies aber auf die Kosten für die „8 bis 1“-Inanspruchnahme keine Auswirkungen gehabt habe. Der BBL-Antrag wird im Zuge der Haushaltsberatungen behandelt.

Erstattungszahlungen an Eltern

Die geänderten Elternbeitragsbescheide werden zurzeit erstellt und im Laufe der nächsten Woche verschickt. Sofern die Bankverbindungen für die Erstattungszahlungen bekannt sind, werden die überzahlten Beträge automatisch überwiesen. Sofern Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, teilen Sie der Stadtkasse (stadtkasse@brilon.de) die Bankverbindung mit, damit eine Auszahlung der überzahlten Beträge erfolgen kann.