Brilon. Die Briloner Bürgerliste (BBL) beansprucht zwei weitere Ausschuss-Sitze - und hat gute Chancen, damit durchzukommen. Die Gründe:

Brilon. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses trug BBL-Stadträtin Annette Loos ihren Anspruch auf ein sogenanntes Grundmandat nach der Kommunalwahl vor. Das steht laut § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW Ratsmitgliedern zu, die ansonsten in keinem Ausschuss als ordentliches Mitglied vertreten sind. Und nicht nur das: Auch eine Mini-Fraktion, die etwa bei Bildung einer Zählgemeinschaft kraft Absprache nicht zum Zuge gekommen ist, hat in jedem Ausschuss, in dem sie nicht vertreten ist, einen Anspruch auf ein Grundmandat, wie Fachbereichsleiter Clemens Mund in der Sitzung bestätigte: „Beide gelten parallel.“

Ihr persönliches Grundmandat beansprucht die BBL-Stadträtin für den Schul- und Sportausschuss. Dort würde sie auf ihren Ehemann Reinhard Loos treffen. Der nimmt in dem Ausschuss das Fraktions-Grundmandat der BBL wahr. Stimmberechtigt sind in diesem Ausschuss sechs Stadtverordnete der CDU, vier der SPD sowie je einer von FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

Nur rede-, nicht stimmberechtigt

Ein Grundmandat berechtigt nur zur Teilnahme an der Diskussion und zum Stellen von Anträgen. An Abstimmungen darf ein solches Ausschussmitglied nicht teilnehmen. Das hatte die Stadtverwaltung bereits ausführlich in der Niederschrift der konstituierenden Sitzung des Rates am 5. November dargestellt. Über diese Grundmandate ist die BBL auch im Strukturausschuss (Tillmann Humpert), im Ausschuss für Forst, Umwelt und Landwirtschaft (Burkhard Lamotte), im Rechnungsprüfungsausschuss (Frauke Müthing), sowie in dem für den Bauhof zuständigen Betriebsausschuss (Frauke Müthing) vertreten. Auch die FDP nimmt zwei Fraktions-Grundmandate wahr: im Ausschuss für Jugend, Familie, Soziales und Senioren (Ulrich Rustemeier) und im Ausschuss für Forst, Umwelt und Landwirtschaft (August Vollmert).

Weber: "Das darf doch nicht wahr sein!"

Für CDU und SPD war das doppelte Grundmandat-Verfahren offenbar unbekannt. Kommentar von SPD-Sprecher Hubertus Weber: „Das darf doch nicht wahr sein!“ Ist es aber. Und zwar schon seit 2007. Damals hatte die CDU-FDP-Koalition in Düsseldorf diese Form der zusätzlichen politischen Einflussnahme „zur Fortentwicklung des ehrenamtlichen Elementes der Kommunalverwaltung“ eingeführt, wie die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV), das Bildungswerk der CDU, damals in einem Newsletter unter der Überschrift „GO-Reform in Kraft: Koalition einigt sich auf Grundmandat“ mitteilte. Auf diese Weise sollten, so die KPV damals weiter, „die Rechte einzelner Rats- bzw. Kreistagsmitglieder sowie der Gruppen / Fraktionen gestärkt werden“.

Bange: "Sich selbst um Mandat gebracht."

Für CDU-Stadträtin Karin Bange stellt der Antrag ein reines taktisches Manöver dar, das nicht ihrem Demokratieverständnis entspreche. Denn schließlich habe die BBL bei der Ausschuss-Besetzung in der konstituierenden Sitzung des Rates durch die Absprache mit den Grünen, der FDP und der Linken „sich selbst um ein Mandat gebracht“. Karin Bange zu Annette Loos: „Sie haben doch Ihre Stimme den anderen gegeben.“ Die Verwaltung soll zu dem Thema eine Vorlage erstellen und dabei zum Beispiel prüfen, ob der Anspruch auf ein Grundmandat auch gilt, „wenn ich selbst dafür sorge, dass ich kein Mitglied werde.“