Marsberg. Streit und Morddrohungen: Ein Asylbewerber muss sich in Marsberg vor Gericht verantworten. Warum das Urteil viel härter hätte ausfallen können.

„Sie müssen akzeptieren, dass Ihre Frau einen anderen Partner hat. Also, lassen Sie die Bedrohungen sein, sonst gibt es hier richtig Ärger und Schwierigkeiten“, sprach Amtsrichter Eberhard Fisch zum Schluss der Verhandlung dem Angeklagten ins Gewissen.

Der Mann aus Sri Lanka nickte, als ihm die Dolmetscherin die eindringlichen Worte des Richters übersetzte. Als er das Urteil hörte, erstarrte seine Miene zunächst, als wollte er es nicht glauben: Vier Monate Freiheitsentzug wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und Bedrohung mit Beleidigung in zwei Fällen. Als ihm die Dolmetscherin jedoch erklärte, dass die Strafe auf Bewährung ausgesetzt ist, entspannte er sich wieder etwas.

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Der Asylant (43) aus Sri Lanka mit Duldungsstatus hatte auf einen Strafverteidiger verzichtet. Ihm blieb vor der Urteilsverkündung das letzte Wort. Kleinlaut sagte er im gebrochenen Deutsch: „Ich habe mir wegen meiner Kinder Sorgen gemacht. Ich werde es nicht mehr wiederholen und entschuldige mich.“ Verheiratet war er nicht mit seiner Partnerin, so der Angeklagte, weil beide keinen Pass haben.

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„Vier der eigentlich elf Anklagepunkte können verhandelt werden

Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe gefordert, weil sie davon ausgehe, wie sie sagte, dass dem Angeklagten mit einer Geldstrafe nicht beizukommen sei – und auch zum Schutz der Opfer, über denen das Damokles-Schwert der ständigen Bedrohungen hänge. Dazu komme die Häufigkeit der Drohungen und die Uneinsichtigkeit des Angeklagte, die er vor dem Gericht gezeigt habe. Staatsanwältin Humpert sowie der Richter glaubten letztendlich den Aussagen der Zeugen, die im krassen Widerspruch zu der des Angeklagten standen. Ein weiterer Aspekt für die Verurteilung waren Handy-Videos, die, laut Amtsrichter, „Gewaltpotential seitens des Angeklagten erkennen lassen“.

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Zudem hatte der Angeklagte noch Glück. Seine Ex-Lebensgefährtin und Mutter seiner drei Kinder war nicht als Zeugin zur Verhandlung erschienen. Wahrscheinlich aus Angst vor dem Angeklagten, wie Richter und Staatsanwältin annahmen. Sonst wäre das Urteil womöglich härter ausgefallen.

Denn angeklagt war er in elf Punkten. Vom 9. September bis 31. Oktober 2019 hatte er in elf Fällen die Zeugen verletzt, bedroht und gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Weil aber seine Ex-Lebensgefährtin nicht erschienen war, deren Eltern, die ebenfalls von ihm bedroht, beleidigt und womöglich verletzt wurden, inzwischen ausgereist sind, wurden die sieben Taten gegen sie eingestellt.

Zwei Jahre Bewährung

Der Angeklagte hat das Urteil angenommen und verzichtet auf Rechtsmittel.

Der viermonatige Freiheitsentzug ist auf Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt mit der Auflage, dass er sich einmal im Monat bei seiner Bewährungshelferin melden muss.

Auch die Freundin seiner Ex wurde von ihm attackiert. „I kill you Bitch, habe er zu mir gesagt“, sagte diese im Zeugenstand mit leiser Stimme aus, als es zu einem Zusammentreffen in der Wohnung einer weiteren Freundin mit Handgreiflichkeiten und Verletzungen kam. Sie habe auch jetzt Angst, weil er damit gedroht habe, ihren kleinen Sohn umzubringen, der während der Verhandlung auf dem Schoß seines Vaters saß. „Deshalb steht der Polizist draußen“, beruhigte sie der Richter.

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Vier Monate auf Bewährung

Auch dem neuen Partner seiner Ex hatte der Angeklagte gedroht, ihn zu töten und dass nicht nur einmal, wie dieser aufgeregt aussagte, sondern in den vergangenen zwei Jahren andauernd. Wegen ihm hatte die Lebensgefährtin den Angeklagten verlassen. Der Freund war auch der Vater ihres vierten Kindes. Der Angeklagte kam mit der Situation nicht klar, es kam laut Anklageschrift immer wieder zu Auseinandersetzungen, verbal und auch handgreiflicher Art.

Die Lebensgefährtin hatte nach einem der vielen unschönen Vorfällen Anzeige erstattet. Daraufhin hatte das Amtsgericht Marsberg gemäß Gewaltschutzgesetz angeordnet, dass der Angeklagten weder Kontakt zu ihr aufnehmen noch ihr näher als 20 Meter kommen darf. Auch das missachtete der Angeklagte immer wieder. Wie ihr neuer Lebensgefährte aussagte, habe der Angeklagte auch damit gedroht seine drei gemeinsamen Kinder zu töten. Deshalb habe das Jugendamt sie „rausgeholt aus Marsberg“.