Arnsberg. Nach der Verurteilung für den Hungertod eines ihrer Kinder geht eine Mutter aus Winterberg in Revision. Der Bundesgerichtshof muss nun prüfen.

Nach der Verurteilung für den Hungertod eines Kindes in Winterberg geht die verurteilte Mutter in Revision. Nach Angaben des Landgerichts Arnsberg von Freitag hat der Anwalt wie angekündigt Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.

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Über die Revision entscheidet jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er prüft auf Verfahrensfehler und entscheidet, ob der Prozess neu aufgerollt werden muss.

Zehnfache Mutter wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt

Die 40-jährige zehnfache Mutter des kleinen Anakin war Mitte Juni wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Anwalt hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen und das Urteil noch im Gerichtssaal als zu hart kritisiert.

Der zweijährige Anakin war am Ende seines Martyriums bis auf die Knochen abgemagert und im Krankenhaus gestorben. Seine jüngere Schwester überlebte nur knapp.

dpa