Brilon. . Zwei Jugendliche standen vor Gericht, weil sie Hakenkreuze auf die Konzerthalle Olsberg gesprüht haben. Eintrag ins Bundeszentralregister drohte.
Zweimal waren es vermeintliche Jugendlichen-Streiche. Zweimal drohte der Eintrag ins Bundeszentralregister. Sowohl im Verfahren gegen die drei 15- bis 18-jährigen Mädchen aus Brilon als auch gegen zwei Jungs, etwa im gleichen Alter, aus Olsberg und Winterberg.
Die einen standen wegen gemeinschaftlichen Diebstahls vorm Briloner Amtsgericht, die anderen wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden haben nun erstmal andere Arbeit: Liefern sie innerhalb eines Monats Sozialstunden bzw. einen Aufsatz zum Nazi-Regime ab, wird ihr Verfahren eingestellt.
Jugendliche fanden Hakenkreuze "lustig"
„Wenn im Register Diebstahl steht, ist das schon nicht schön, aber wenn man für den Bewerbungs-Chef für einen Skinhead oder Nazi gehalten wird, schaut er gleich die nächste Bewerbung an“, brachte es Amtsrichter Härtel auf den Punkt.
Gemeinsam mit einem dritten Jungen, der als Zeuge aussagte, waren der 16- und der 18-Jährige im April 2017 zusammen durch Olsberg gezogen und hatten eine Spraydose dabei. „Einfach so aus dem Nix“, sei dann die Idee gekommen, doch ein Hakenkreuz an den Eingang der Konzerthalle zu sprühen, so der 18-Jährige. Ob er dies gemeinsam oder mit dem zweiten Angeklagten oder mit dem Zeugen tat, konnte nicht geklärt werden, weil einer den anderen beschuldigte. „Ich fand’s lustig, aber ich weiß, man kann das nicht sagen. Ich hab nix mit Hakenkreuzen zu tun. Mir ist bewusst, dass das nicht lustig ist.
Mit dem Thema auseinander setzen
Der Richter erlegte ihm auf, sich nun ausführlich mit der Bedeutung von Hakenkreuzen, mit der Entstehung des Nationalsozialismus und den Verbrechen der Nationalsozialisten auseinanderzusetzen. „Sie können über Literatur oder das Internet alles erfahren. Darüber schreiben Sie innerhalb eines Monats einen Aufsatz - in einem Raum des Jugendamtes unter Aufsicht eines Mitarbeiters.“ Hilfsmittel seien dann nicht mehr erlaubt und er erwarte auch eine Auseinandersetzung mit dem Thema, keinesfalls ein leeres Blatt, so der Richter. Nur dann werde das Verfahren wirklich und endgültig eingestellt.
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Gegen den 16-Jährigen läuft in zwei Wochen noch ein weiteres Verfahren, in dem auch diese Tat mit zur Sprache kommen soll.
Spontaneität in der Gruppe
Mit Unbehagen saßen die drei Mädchen auf der Anklagebank, die im März dieses Jahres gemeinsam bei C&A Unterwäsche im Wert von 85 Euro und Schmuck für 117 Euro stahlen. „Es war eine sehr spontane Idee, ich hatte Geld dabei und wollte mir eigentlich was kaufen. Aber dann war das schon Gruppenzwang. Es tut uns allen sehr leid“, so die 16-Jährige. Alle hätten daraus gelernt, betonten auch die anderen beiden. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen Reue und Entschuldigung und stellen das Verfahren ein, wenn die Mädchen innerhalb eines Monats je 30 Sozialstunden ableisten. Gut investierte Zeit - mit Blick auf einen späteren Job.
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