Eingetragen ins Bundeszentralregister werden u.a. strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit.
Eingetragen ins Bundeszentralregister werden u.a. strafgerichtliche Verurteilungen durch deutsche Gerichte, bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Vermerke über Schuldunfähigkeit.
Auszüge daraus enthält das Führungszeugnis, das jede Person ab 15 Jahren beantragen kann. Behörden erhalten Einsicht und - je nach Stelle - verlangen es manche Arbeitgeber.