Brilon. . Mieses Spiel in der Weihnachtszeit: Ein Trainer gibt vor, Geld für Kinder zu sammeln. Mit den Spenden finanziert er seine Sportwetten-Sucht.

Weihnachten ist die Zeit der milden Gaben für Bedürftige. Deshalb wollte ein Mann aus dem Raum Winterberg im Dezember 2017 Geld sammeln. Mal für das schwerkranke Kind eines Freundes, mal für eine Kita und mal für ein Kinderfest. Seine soziale Ader entpuppte sich aber als hinterlistige Schauspielerei, denn der 31-Jährige wollte mit der gesammelten Summe von 1150 Euro nur eines finanzieren: seine Spielsucht.

14 Betrugsfälle

Am Donnerstag sitzt er vor dem Schöffengericht in Brilon. Die Anklage ist lang. In 14 Fällen soll er Menschen um ihr Geld betrogen haben, wobei es einmal beim Versuch geblieben sein soll.

In seiner Funktion als Sporttrainer hatte der 31-Jährige gute Kontakte zu Unternehmern, die seinen Verein unterstützt haben. Wenige Tage vor dem Weihnachtsfest appellierte der Spielsüchtige an das karikative Engagement der Unternehmer. Mal nahm er eine Spende von 50 Euro ein, mal waren es 250 Euro. Er versicherte, später Spendenquittungen auszustellen. Doch weil das nie passierte, wurden die Spender stutzig. „Ich habe bei Facebook Androhungen bekommen. Es hat ein paar Mal an meiner Haustür geklingelt“, berichtet der 31-Jährige.

Schläge vor Weihnachten

Zwei Tage vor Weihnachten sei er dann in einem Park überfallen worden. Der unbekannte Täter habe ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, ihn um 400 Euro Bargeld und sein Mobiltelefon beraubt. „Ich wusste, dass Du uns alle verarscht“, soll der Täter gesagt haben. Oberstaatsanwalt Poggel wirft ihm die Vortäuschung falscher Tatsachen vor, lässt die Anklage aber in der Hauptverhandlung fallen. Er könne nicht ausschließen, dass es sich so zugetragen habe.

93 000 Euro am Wochenende verprasst

In der Verhandlung will Amtsgerichtsdirektor Schwens mehr über die Person des Angeklagten erfahren. Im Alter von 17 Jahren sei der Kaufmann in einen Sportwetten-Wahn verfallen. Er hat sich in therapeutische Behandlung gegeben, auch weil er schon mehrfach wegen Diebstahls, Betrugs und Untreue vor Gericht stand. Immer wieder sei er in Wettbüros in Meschede und Bestwig gewesen oder habe die Wetten auf seinem Smartphone abgeschlossen.

Mildert die Spielsucht das Strafmaß?

Die Spielsucht des Angeklagten hat das Gericht anerkannt. Für eine Strafmilderung hat das aber nicht gereicht, weil er weder unter Entzugserscheinungen noch unter gravierenden Persönlichkeitsveränderungen leidet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche können Revision oder Berufung eingelegt werden.

„Ich habe alles verspielt, was nicht niet- und nagelfest war.“ Einmal habe er 93 000 Euro gewonnen, das war „der Höhepunkt meiner Sportwetter-Karriere“. An nur einem Wochenende hat er alles wieder verzockt. Der Tiefpunkt seiner „Karriere“. Er wechselte oft die Jobs, Freunde und vor allem seine Lebensgefährtin liehen ihm immer wieder Geld. „Sie hat immer zu mir gestanden. Ich habe sie sehr mit runtergerissen. Dafür schäme ich mich“, sagt der 31-Jährige. Mittlerweile ist er Single.

Das Gericht verurteilt ihn zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. „Eine positive Sozialprognose können wir ihnen nicht stellen“, erläutert Richter Schwens. „Dafür müssten Sie beweisen, dass sie dauerhaft von Ihrer Spielsucht wegkommen.“

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