Berlin/Arnsberg. Das war knapp. In letzter Sekunde gelingt Union, SPD und Grünen eine Lösung im Kampf gegen den Wildwuchs von Windenergieanlagen.
SPD und Grüne haben sich nach wochenlangen Verhandlungen mit der Union auf eine Regelung geeinigt, die den Wildwuchs beim Windenergieausbau verhindern soll. Damit kann der Bundestag in der vorletzten Sitzungswoche, die an diesem Montag beginnt, eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschließen. Mit ihr soll ausgeschlossen werden, dass Investoren Windräder auf Flächen beantragen können, auf denen Bürger, Kommunen und das Land sie nicht haben wollen.
Nach Angaben der schwarz-grünen Landesregierung liegen in NRW bereits etwa 1500 Anträge für Standorte außerhalb der künftig in den Landesentwicklungsplänen (LEP) vorgesehenen Windenergie-Zonen vor - mehrere hundert davon im Sauerland. Da die LEP noch nicht rechtskräftig sind, hatten die Bezirksregierungen Antragsverfahren zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Münster kassierte dieses Vorgehen jedoch im vergangenen September, weil es gegen Bundesrecht verstoße. Da immer mehr Investoren in der Folge neue Anlagen beantragten, stieg der Druck auf den Bund, eine Lösung zu finden.
Anspruch nur noch auf vorgesehenen Flächen
Das ist nun kurz vor Ende der verkürzten Legislaturperiode gelungen. Dem Vernehmen nach fallen etwa 1000 Windräder unter die Gesetzesänderung, können nun also abgelehnt werden. Für die weiteren 500 besteht auf Landesebene noch Handlungsbedarf.
- Windenergie-Streit: „Schlag ins Gesicht aller Sauerländer“
- Windrad-Wildwuchs im Sauerland: Zwischenlösung in Sicht
- Droht jetzt ein Windrad-Wildwuchs im Sauerland?
- Windräder: Bauministerium legt Entwurf gegen Wildwuchs vor
Die Änderung des Gesetzes stellt klar, dass Windenergieanlagen nur auf Flächen konzentriert werden sollen, die auf Landesebene dafür festgelegt wurden. Ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheids zur Genehmigung einer Windenergieanlage besteht demnach nicht, wenn der Vorhabenstandort außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete liegt.
„Mit SPD und Grünen haben wir einen wichtigen Kompromiss beim Windkraftausbau erzielt.“
Die Union und der Rest der Bundesregierung haben damit wenige Wochen vor den Neuwahlen eine gemeinsame Lösung gefunden, die lange Zeit infrage stand. „Mit SPD und Grünen haben wir einen wichtigen Kompromiss beim Windkraftausbau erzielt: Der Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau wird in der kommenden Woche im Bundestag beraten und soll damit noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz der WESTFALENPOST. Er ist auch Wahlkreisabgeordneter im Hochsauerland.
Nun werde erreicht, dass höchstens rund ein Drittel der beantragten Anlagen genehmigt werden könne. „Als CDU hätten wir uns weiterreichende Regelungen gewünscht, doch dieser Schritt stärkt die Planungshoheit der Länder, schützt das Landschaftsbild und fördert die Akzeptanz vor Ort – ein wichtiger Schritt für einen geordneten und nachhaltigen Windkraftausbau“, so Merz weiter.
Merz, Wiese und Grüne loben Lösung
„Es ist ein wichtiges Signal, dass es uns gemeinsam zwischen CDU/CSU, SPD und Grünen gelungen ist, zu einer Lösung für unsere Heimat zu kommen und dass wir hier zusammengearbeitet haben in Berlin. Die intensiven parteiübergreifenden Arbeiten hinter den Kulissen haben sich ausgezahlt“, sagte Dirk Wiese, SPD-Abgeordneter aus dem Sauerland und Fraktionsvize im Bundestag.
„Die intensiven parteiübergreifenden Arbeiten hinter den Kulissen haben sich ausgezahlt.“
Auch die Grünen schlossen sich dem Kompromiss an: „Es schadet der Akzeptanz der Windenergie, wenn einzelne Projektierer versuchen, die regionale und kommunale Steuerung der Windenergie zu umgehen. Das entspricht nicht dem Geist und Ziel des Windflächenbedarfsgesetzes“, erklärte Katrin Uhlig, Berichterstatterin für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie Landesgruppensprecherin NRW in der Bundestagsfraktion. Deshalb habe man sich mit SPD und Union im Bundestag darauf verständigt, dass Anträge zur Sicherung von Windenergiestandorten außerhalb der aktuell in Planung befindlichen oder bereits beschlossenen Flächen keine Vorbescheide mehr erhalten können.