Lüdenscheid. Stadt Lüdenscheid und Märkischer Kreis haben nach der finalen Sitzung unterschiedliche Erkenntnisse zum Fahrverbot – das auch Hagen betrifft.

Selbst wenn alles klar zu sein scheint, ist noch längst nicht alles klar. Beispiel dafür: Das Lkw-Durchfahrtsverbot für Lüdenscheid. Es seien konstruktive Gespräche gewesen und man habe in einer finalen Sitzung am Dienstag alle offenen Fragen klären können – teilen die Stadt Lüdenscheid und der Märkische Kreis auf Nachfrage mit. Aber ganz offenbar gibt es mindestens noch eine wichtige Frage zu klären.

Rahmede-Talbrücke vor der Sprengung

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    Tatsächlich hatten sich die Stadt, die Nachbarkommune Hagen sowie der einladende Märkische Kreis, die Autobahn GmbH, Straßen.NRW und die Polizei zusammengesetzt, um darüber zu befinden, wie Lüdenscheid von der Last der vielen Lkw befreit werden kann, die sich seit der Sperrung der Autobahn 45 wegen der maroden Talbrücke Rahmede durch die Stadt quälen. Aber das Ergebnis der Besprechung wird doch noch unterschiedlich gedeutet.

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    Klar ist allen: Das Fahrverbot für Lkw, die nicht dem regionalen Güterverkehr zuzurechnen sind, wird kommen. Spätestens im Juni soll es in Kraft treten und für die Bedarfsumleitung auf Lüdenscheider Stadtgebiet sowie den Lüdenscheider Ortsteil Brügge gelten, um auch das Volmetal für den Lastverkehr zu sperren. Eine Beschilderung soll es dazu schon in Hagen geben. Ohne das Fahrverbot in Brügge wären starke Verlagerungseffekte in die umliegenden Kommunen die Folge.

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    Um die Fahrverbotszone auf kurzem Wege zu umgehen, bleibt zwischen Hagen und Meinerzhagen der Weg über Breckerfeld, Halver und Kierspe. Ansonsten wird der Lkw-Verkehr großräumig über die Autobahn umgeleitet. Lüdenscheid wird die Anordnung zum Lkw-Fahrverbot zeitnah auf den Weg bringen. In Brügge soll zudem Tempo 30 gelten.

    Wen das Fahrverbot trifft, dazu hat sich das Bundesverkehrsministerium auch schon eingelassen: Erlaubt sind alle Lkw-Fahrten, die in Lüdenscheid starten oder enden. Zudem sind Fahrten durch die Stadt genehmigt, die vom ersten Beladeort bis zum Ziel 75 Kilometer nicht überschreiten. Eine Fahrt von Meinerzhagen nach Hamburg beispielsweise unterläge damit dem Durchfahrtsverbot, wie das Ministerium mitteilt.

    Lkw-Fahrverbot: Beschilderung ab Westhofener Kreuz und Kreuz Olpe

    Unterschiedliche Auffassungen zur Besprechung gibt es noch, an welcher Stelle die Lkw umgeleitet werden sollen. Von Norden kommend sollen erste Schilder am Westhofener Kreuz aufgestellt werden. Dennoch in Lüdenscheid-Nord abfahrende Lkw sollen nach Auskunft des Kreises direkt von der Abfahrt in den nahegelegenen Kreisel geleitet werden, der sofort auf die Autobahn zurück führt. So hatte es sich die Stadt durchaus auch gewünscht. Jedoch waren ihr die Hände gebunden, weil sie das Lkw-Fahrverbot nur für Lüdenscheider Stadtgebiet erlassen kann. Das beginnt knapp 200 Meter hinter der Abfahrt.

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    Daher geht die Stadt - selbst nach der finalen Besprechung - davon aus, dass die angeblich einst vom Kreis bevorzugte Variante umgesetzt wird. Die hätte ein Abbiegen der Lkw Richtung von der Abfahrt Lüdenscheid-Nord rechts Richtung Heedfelder Landstraße vorgesehen – und dann eine Schleife durch den „Römerweg“ zurück Richtung Autobahn: die deutlich umständlichere Variante.

    Im Süden soll die Beschilderung schon am Olper Kreuz erstmals erfolgen. Die Abfahrt Lüdenscheid-Mitte muss noch mit einer Ampel versehen werden, um die schnelle Rückführung zu gewährleisten. Die Polizei soll Verstöße konsequent ahnden. 100 Euro Bußgeld werden für jene fällig, die unrechtmäßig in der Fahrverbotszone unterwegs sind.

    Täglich ächzen 6000 Lkw über die Bedarfsumleitung, 10 bis 15 Prozent davon könnten mit der Maßnahme verbannt werden, so die Schätzung.