Münster/Siegen. In erster Instanz waren Regelungen der Ausgangssperre für unrechtmäßig erklärt worden. Nun haben die Kreise Beschwerde eingelegt.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in einzelnen Kreisen beschäftigen nun auch die Richter beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht. Wie eine Sprecherin am Montag mitteilte, liegen inzwischen Beschwerden aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein sowie aus dem Märkischen Kreisgegen Beschlüsse in erster Instanz vor, in denen die Regelungen für unrechtmäßig erklärt wurden. In enger Abstimmung mit dem Land haben die Kreise die Streitfrage nun dem OVG vorgelegt.
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In mehreren kreisfreien NRW-Städten und Kreisen, darunter die Millionenstadt Köln, haben die Behörden aufgrund anhaltend hoher Neuinfektionszahlen verfügt, dass die Menschen zwischen 21 und 5 Uhr nur noch mit triftigem Grund unterwegs sein dürfen. Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist die Regel zunächst bis zum 24. April befristet. Die Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre im Märkischen Kreis war am Montag ausgelaufen und durch eine angepasste Version ersetzt worden, in der die nächtlichen Ausgehverbote fortdauern. Man habe sich dabei am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen Infektionsschutzgesetz orientiert, hieß es dazu beim Kreis. Auch gegen diese Neuauflage haben laut Verwaltungsgericht Arnsberg bereits mehrere Bürger Klage eingelegt.
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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte in der vergangenen Woche in seinen Eil-Beschlüssen zu den südwestfälischen Regelungen bemängelt, dass die Behörden nicht gut genug begründet hätten, warum eine Ausgangsbeschränkung nötig sei, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. (dpa)