Menden/ Märkischer Kreis. Die Ausgangssperre wird verschärft: Joggen, Spazierengehen oder Radfahren sind ab Montag eine Woche lang von 21 bis 5 Uhr untersagt.

Der Märkische Kreis wird wie angekündigt ab Montag, 19. April, eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie orientiert sich an den Vorgaben von Bund und Land – und enthält abermals eine nächtliche Ausgangssperre von der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Die derzeitige Sperre war von Verwaltungsgerichten kassiert worden, gilt aber weiter – „unsere Beschwerden gegen die Entscheide sind heute ans Verwaltungs- und ans Oberverwaltungsgericht gegangen“, erklärte Kreis-Sprecher Alexander Bange am Freitagabend auf WP-Anfrage.

Inzidenz steigt stetig weiter

Die Maßnahmen, die der Kreis ab Montag erlassen will, sollen vorläufig eine Woche lang bis einschließlich Montag, 26. April, gelten. Sie orientieren sich größtenteils an der kürzlich neu gefassten Coronaschutzverordnung. Die Allgemeinverfügung des Kreises beinhaltet – angelehnt an den Bundesentwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz – Anpassungen zur Ausgangssperre. „Aufgrund des weiter hohen Infektionsgeschehens und dem nach den Osterferien wieder gestiegenen 7-Tage-Inzidenzwert (222,6, Stand: 15. April) waren und sind aus Sicht des Krisenstabs weiter lokale Maßnahmen notwendig“, heißt es dazu. In Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium werde der Kreis daher die Ausgangssperre zunächst beibehalten.

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Landrat Marco Voge appelliert eindringlich: „Es geht darum, die Kontakte – und hier ganz konkret auch private, gesellige Zusammenkünfte in den Abendstunden – zu reduzieren. Ausgangsbeschränkungen spricht man nicht leichtfertig aus. Sie haben zum Ziel, dass abends keine Besuche zwischen verschiedenen Haushalten stattfinden. Wir haben Verständnis dafür, dass bei vielen Menschen, die sich vorbildlich an die Regeln halten, die Akzeptanz für schärfere Maßnahmen schwindet.“ Diese Einschränkungen seien daher für „eine gewisse Zeit“ nötig, um die dritte Welle zu brechen.

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Die in der neuen Verfügung angepassten Regelungen der Ausgangssperre im Märkischen Kreis orientieren sich derweil am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen Infektionsschutzgesetz. Die Wohnung verlassen darf demnach nur, wer es begründen kann etwa für den Arbeitsweg, die Pflege von Angehörigen oder medizinische Notfälle. Joggen, Spaziergänge oder Radfahren zählen nicht mehr dazu. Die Ausgangssperre gilt wie bisher in der Zeit von 21 bis 5 Uhr.

Ausnahmen möglich

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Die Ausgangssperre ist nötig, da laut Kreis „die bisherigen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum bislang nicht zu einer signifikanten Reduzierung der Neuinfektionen bzw. einem nachhaltigen Absinken des Inzidenzwertes führen“. In der aktualisierten Coronaschutzverordnung sind im öffentlichen Raum weiterhin nur Treffen mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Ohne eine Beschränkung für den privaten Raum sei eine Entlastung des Gesundheitssystems und ein Absinken der Infektionszahlen aus Sicht des Krisenstabs nicht zu erwarten. Die Religionsausübung ist – im Rahmen der landesweiten Coronaschutzverordnung – von diesem Verbot nicht berührt.

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Wie berichtet, wird der Präsenzunterricht an allen Schulen, einschließlich der Grund- und Förderschulen, im Märkischen Kreises in der kommenden Woche nicht fortgesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind weiterhin die Abschlussklassen sowie Berufsabschlussprüfungen. Eltern, die ihre Kinder zuhause nicht betreuen können, erhalten die Möglichkeit, bis zum 26. April ein Betreuungsangebot zu beantragen. „Wir haben dem NRW-Gesundheitsministerium deutlich gemacht, dass die Rückkehr zum Wechselunterricht in Anbetracht der aktuellen Infektionszahlen in unserem Kreis das falsche Signal wäre“, sagt Landrat Marco Voge.

Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften: Ab Montag gilt weiterhin die Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften. Kinder bis zum Schuleintrittsalter und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können bzw. dürfen, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Für körpernahe Dienstleistungen hatte der Kreis bereits Maßnahmen verfügt, die weiterhin gelten.

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