Hagen. Darf eine Begleitperson mit, wenn ich über 80 bin? Bekommen Ehepaare gemeinsam einen Termin? Antworten rund um die Corona-Impfzentren.

53 Impfzentren werden am Montag in ganz Nordrhein-Westfalen in Betrieb gehen, davon zehn in der Region: in Dortmund, Ennepetal, Hagen, Olsberg, Lüdenscheid, Attendorn, Siegen, Soest, Unna und Iserlohn. Zehntausende Bürger über 80 Jahre werden in den kommenden Wochen dort gegen das Coronavirus geimpft. Alle wichtige Fakten und interessante Details im Überblick.

Welche Station muss ein „Impfling“ durchlaufen?

1. Eingangsbereich: Hier wird geprüft, ob der Bürger Infektanzeichen hat, es werden Personalien- und Terminreservierung kontrolliert und man erhält einen „Laufzettel“, auf dem alle Stationen im Impfzentrum dokumentiert werden.
2. Wartebereich: Hier haben die Impflinge Gelegenheit, die Aufklärungs- und Anamnesebögen auszufüllen.
3. Eingang zur Impfstaße: Die Unterlagen werden überprüft, der Impfling wird einer Impstraße zugewiesen.
4. Bereich Aufklärungsgespräch: Ein Arzt prüft, ob der Bürger tatsächlich geimpft werden darf oder ob es Kontraindikationen gibt. Sollten Bürger Fragen haben, können sie diese mit dem Impfarzt klären.
5. Bereich Impfung: Hier wird die Impfung durchgeführt.
6. Bereich Nachbetreuung: Zur Prüfung, ob gegebenenfalls Nebenwirkungen auftreten, kann der Impfling noch für einen kurzen Zeitraum zur Beobachtung im Impfzentrum bleiben.
7. Check-Out: Hier wird der „Laufzettel“ abgegeben und die Infos werden elektronisch erfasst.

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Darf ich als Über-80-Jähriger eine Begleitperson ins Impfzentrum mitbringen?

„Ja“, sagt Vanessa Pudlo von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL). „Sie dürfen sich von jeweils einer Person begleiten lassen, die jedoch nicht geimpft werden kann“.

Wieviele medizinische Angestellte arbeiten in den Impfzentren?

Pro Impfstraße werden ein Arzt und zwei medizinische Fachkräfte tätig sein. „Insgesamt haben sich mehr als 20.000 Ärzte und Fachkräfte zur freiwilligen Mitarbeit bei der KVWL gemeldet“ sagt Vanessa Pudlo. Der Stundenlohn für die medizinischen Fachkräfte beträgt 38,50 Euro pro Stunde (40 Euro am Wochenende).

Was mache ich, wenn ich an dem vereinbarten Impftermin doch nicht kann, weil ich krank bin?

Der Termin kann entweder über das Online-Buchungsportal storniert werden – wenn der Buchungscode vorliegt – oder über die Hotline.

Das sind die Impfzentren in der Region.
Das sind die Impfzentren in der Region. © Manuela Nossutta / Funkegrafik NRW | Manuela Nossutta / Funkegrafik NRW

Wieviele der Über-80-Jährigen haben nun schon einen Impftermin?

„Mittlerweile wurden etwa 565.000 Erst- und Zweittermine in Westfalen-Lippe vermittelt“, so die KVWL-Sprecherin. „Das entspricht also etwa 282.500 Impflingen.“ Es fehlen also noch rund 60.000, denn in Westfalen-Lippe gibt es etwa 350.000 Berechtigte über 80 Jahre. „Es werden jeden Tag weitere kleinere Terminkontingente freigeschaltet, sodass diejenigen, die noch keinen Termin haben, es weiterhin telefonisch als auch online versuchen sollten“, so Vanessa Pudlo.·

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Ist es möglich, dass Ehepaare einen gemeinsamen Termin bekommen?

„Nein“, sagt die KVWL-Sprecherin. „Leider hat das von der kv.digital entwickelte Buchungssystem, das die KVWL nutzt, im Moment keine Funktion, um automatisch zwei „benachbarte“ Termine z.B. für Ehepaare zu buchen. Bei der Terminvergabe werden in der Regel mehrere Terminvorschläge gemacht, sodass hier gegebenenfalls zeitlich aufeinander abgestimmte Termine ausgewählt werden können – sofern diese vorhanden sind.“ Die kv.digital habe jedoch Änderungen angekündigt. „Wir gehen davon aus, dass das System gemeinsame Buchungen ab etwa Ende Februar ermöglichen wird.“

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Müssen die zu Impfenden etwas hinsichtlich Essen oder Trinken vor der Impfung beachten?

„Nein“, sagt die KVWL-Sprecherin. das ist mir nicht bekannt.

Was müssen die Zu-Impfenden mitbringen?

„Es wäre sehr gut, wenn die Impflinge vorab den Anamnese- und Einwilligungsbogen aus dem Internet ausdrucken und Zuhause in Ruhe durchlesen und ausgefüllt zu ihrem Termin im Impfzentrum mitbringen könnten“, sagt die KVWL-Sprecherin. Da im Moment ausschließlich der Impfstoff von BioNTech genutzt werde, sei der Anamnese- und Aufklärungsbogen mit der Bezeichnung „mNRA“. „Zu ihrem Impftermin sollten Bürger unbedingt ihren Personalausweis, einen Mund-Nasen-Schutz sowie ihre Krankenkassenkarte – wenn vorhanden – mitbringen“, sagt Vanessa Pudlo. Darüber hinaus sollten nach Möglichkeit auch der Impfpass und medizinische Unterlagen (z.B. Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste) mitgebracht werden.