Hagen/Bielefeld. . Der Tod eines dreimonatigen Säuglings aus Bielefeld wird in Hagen verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen den Vater aufgehoben.
Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Im November 2015 konnte ein Notarzt in Bielefeld nur noch den Tod eines gerade einmal drei Monate alten Jungen feststellen. Er hatte Knochenbrüche, einen doppelten Schädelbruch und Hirnblutungen erlitten. Seine Zwillingsschwester überlebte mit schweren Verletzungen. Im Laufe dieses Jahres wird der Fall nun das Landgericht Hagen beschäftigten.
Denn der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Bielefeld gegen den Vater der Zwillinge wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Dort war der drogensüchtige Mann lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Und nicht – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – zu drei Jahren und vier Monaten Haft wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen.
Belastende Momente nicht ausreichend gewürdigt
Doch die Ankläger gingen erfolgreich in Revision. Allerdings verwies der Bundesgerichtshof den Fall zur Neuverhandlung nicht – wie in den allermeisten Fällen üblich – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bielefeld. Stattdessen soll nun das Schwurgericht Hagen unter Vorsitz von Richter Marcus Teich den Fall neu aufrollen.
Die Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit vor. „Aber dies kommt schon sehr selten vor“, sagt David Theile, Sprecher des Landgerichts Hagen gegenüber der WP. Über die Motivation der Bundesrichter will er nicht spekulieren. Und auch am Bundesgerichtshof zeigt man sich schweigsam. Die Entscheidung des 4. Strafsenats (Az. 4 StR 127/17) ist allerdings deutlich. Sie attestiert den Bielefelder Richtern unter anderem, dass sie Belastendes gegen den Vater, wie etwa die Verletzungen in den Tagen vor dem Tod des Säuglings, nicht ausreichend gewürdigt hätten.
Das Westfalenblatt aus Bielefeld berichtet, dass der Vater (34) heute wieder mit der Mutter zusammen wohnt. Die Zwillingsschwester und ein älterer Sohn lebten nun in Pflegefamilien. Doch habe das Paar ein viertes Kind bekommen.