Berlin. Sie überlegen einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)? Das kann sich lohnen – aber auch extrem nach hinten losgehen.
Die private Krankenversicherung (PKV) lockt mit schnelleren Terminen, besseren Leistungen und günstigeren Beiträgen in jungen Jahren. Doch im Alter können steigende Beiträge zur Belastung werden. Der Geldratgeber Finanztip verrät, wer einen Wechsel in die PKV erwägen kann und wer es besser lassen sollte.
Private Krankenversicherung: Wer kann in die PKV wechseln?
Selbstständige und Beamte dürfen jederzeit in die PKV wechseln. Angestellte können wechseln, wenn ihr Jahresbruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 69.300 Euro brutto im Jahr liegt und auch im nächsten Jahr diese Grenze überschreitet.
Weitere Artikel von Finanztip
- Staatliche Leistung: Pflegegrad 1: Oft unterschätzt – wie Angehörige enorme Hilfe bekommen
- Mieter: Lohnt ein Balkonkraftwerk sich wirklich? Eine ehrliche Abrechnung
- Pflege: Eltern im Pflegeheim: Kosten stark gestiegen – wann Sie als Kind zahlen müssen
- Vorsorge: Patientenverfügung & Co. im Notfall.: Was Arzt und Bank von Ihnen sehen wollen
- Bezahlen: Im Urlaub funktioniert Kreditkarte nicht? Finanztip nennt Notfalltrick fürs Ausland
Laut Finanztip sollte der Wechsel aber nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen: Ein guter Gesundheitszustand ist wichtig, da Vorerkrankungen die Beiträge erhöhen oder zu einer Ablehnung führen können.
Idealerweise findet der Wechsel unter 35 Jahren statt, da in jungen Jahren zusätzliche Altersrückstellungen gebildet werden müssen, die die Beiträge im Alter stabil halten sollen. Je älter Versicherte bei Abschluss der PKV sind, desto höher müssen die Rückstellungen und Beiträge ausfallen.
Wechsel in die PKV: Wann ist das keine gute Idee?
PKV-Versicherte sollten sich sicher sein, dass sie dauerhaft ein hohes Einkommen oder Vermögen haben. Im Alter können die Beiträge erheblich steigen, unabhängig von Einkommen oder Rente.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bemessen sich die Beiträge dagegen am Einkommen. Bei niedrigem Einkommen oder kleiner Rente müssen auch geringere Beiträge zur GKV gezahlt werden. Wer sich unsicher ist, ob er sich die Beiträge auf Dauer leisten kann, sollte daher besser in der GKV bleiben, rät Finanztip.
Auch die Familienplanung spielt eine Rolle: Jedes Kind braucht einen eigenen beitragspflichtigen Vertrag in der privaten Krankenversicherung. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es nicht.
- Finanzielle Absicherung: Ausgesorgt mit 50 – Vermögensprofi erklärt Erfolgstipps für direkten Weg
- ADHS und Geld: Sechs Tipps gegen das Finanzchaos im Kopf
- Ohne Job: So hab ich als Alleinerziehende trotzdem fürs Alter vorgesorgt
- Rente: So gelingt die Altersvorsorge ab 50 – Experten nennen fünf einfache Schritte
Privat versichern: Wie funktioniert der Wechsel zur PKV?
Steht die Entscheidung für den Wechsel, sollten sich Versicherte von einem Makler beraten lassen, um die passende Versicherung zu finden. Die richtige Wahl ist wichtig, da der Versicherer nicht mehr so einfach gewechselt werden kann.
Finanztip hat die Makler unter die Lupe genommen und empfiehlt:
- von Buddenbrock Concepts,
- BVLG - Beamtenversorgung leicht gemacht,
- Hoesch & Partner,
- Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung und
- Fachzentrum Finanzen Dieter Homburg.
Nach Abschluss der PKV kann die GKV mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Zurück in die GKV: Geht das?
Steigen die Beiträge in der PKV im Alter zu hoch, gibt es Wege zurück in die GKV. Aber: diese Möglichkeiten stehen in der Regel nur Personen unter 55 Jahren offen.
Angestellte müssen ihr Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze bringen. Dazu müssen sie ihre Arbeitszeit für mehr als drei Monate reduzieren, zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder eine vorübergehende Eltern- oder Pflegezeit. Oder sie wandeln einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge um und reduzieren so ihr Gehalt.
Selbständige müssen in eine Anstellung wechseln und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, um in die GKV zurückzukehren. Ihre Selbstständigkeit können sie noch nebenberuflich ausüben. Alternativ können sie in der Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners beitragsfrei unterkommen. Dann dürfen sie im sozialversicherungsrechtlichen Job aber nicht mehr als 608 Euro pro Monat oder 538 Euro im Minijob verdienen.
Lesen Sie auch: Depressionen – welche Therapie die Kasse künftig übernimmt
Sobald Versicherungspflicht eintritt, können Versicherte innerhalb von zwei Wochen eine Krankenkasse wählen und die PKV fristlos kündigen.
PKV verlassen ab 55: Auslands-Trick kann helfen
Ab 55 Jahren gibt es zwei Fluchtwege: Entweder kommen sie in der Familienversicherung ihres Ehepartners unter oder sie arbeiten für mindestens zwölf Monate im Ausland und treten in das dortige Gesundheitssystem ein. Möglich ist das zum Beispiel in den Niederlanden, Spanien oder Österreich. Bei der Rückkehr nach Deutschland können sie dann wieder in die GKV eintreten. Finanztip empfiehlt in solchen Fällen eine Beratung durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.