Berlin. Das BSW scheiterte knapp an der Fünf-Prozent-Hürde, viele Auslandsdeutsche konnten nicht wählen. Wie sicher ist das Wahlergebnis?

Die Fünf-Prozent-Hürde – die FDP scheiterte deutlich, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nur denkbar knapp. Besonders aus dem BSW mehrten sich danach Stimmen, das Wahlergebnis möglicherweise anzufechten.

Wenn eine Partei „aus dem Bundestag fliegt, weil ihr 13.400 Stimmen fehlen“ und es zugleich Hinweise darauf gebe, dass „in relevanter Zahl Menschen nicht teilnehmen konnten, stellt sich schon die Frage nach dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisses“, sagte Wagenknecht am Montag in Berlin.

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Bundestagswahl: Entscheidend ist, ob Wahlfehler mandatsrelevant sind

Beim BSW will man das nun „prüfen“, so die Parteichefin, die auch erneut auf die Probleme der Auslandsdeutschen bei der Stimmabgabe verwies. Rund 230.000 Auslandsdeutsche hätten sich zur Wahl registriert, „offenbar nur ein Bruchteil“ habe teilnehmen können, monierte Wagenknecht. Das BSW hatte bei der Wahl laut vorläufigem Endergebnis 4,97 Prozent der Stimmen erhalten.

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#2 Sahra Wagenknecht über den Bruch mit der Linken

Meine schwerste Entscheidung

Eine Anfechtung des Wahlergebnisses ist generell möglich – ein Experte hält die Erfolgsaussichten aber für nicht sonderlich hoch. „Bei jeder Wahl passieren Fehler“, sagte der Staatsrechtler Ulrich Battis dieser Redaktion. „Entscheidend für den Erfolg einer Anfechtung ist die Frage, ob diese Fehler mandatsrelevant gewesen sind, also eine Auswirkung auf die Verteilung der Sitze im Bundestag gehabt haben“, so Battis weiter.

Bundestagswahl - Auszählung Briefwahlstimmen
Die Briefwahlunterlagen zahlreicher Auslandsdeutscher kamen wohl nicht mehr rechtzeitig zur Auszählung an. Ein Grund für eine Anfechtung der Wahl? © DPA Images | Christophe Gateau

Bundestagswahl: Deutsche Wähler im Ausland benachteiligt?

Mit Blick auf die Auslandsdeutschen, die nicht oder nicht mehr rechtzeitig ihre Stimme abgeben konnte, halte er die Wahl für sicher. Die Gruppe sei schlicht zu klein. Im Übrigen überwiege unter Staatsrechtlern laut Battis auch die Auffassung, dass es Sache des im Ausland lebenden Wählers sei, dafür zu sorgen, dass der jeweilige Wahlzettel rechtzeitig wieder zurück in Deutschland ist und am Wahlabend gezählt werden kann.

Ginge eine solche Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht, halte er „maximal eine Appellentscheidung“ für möglich. Damit würde dem Gesetzgeber für „noch verfassungsmäßige“ Normen eine künftige Änderung aufgetragen. Das heißt: Möglicherweise könnte das Gericht fordern, die Bedingungen zu verändern, nach denen Deutsche im Ausland ihre Stimme abgeben. Denkbar wäre, die Vorbereitungszeit, in der Neuwahlen stattfinden müssen, zu verlängern – von 60 auf 90 Tage. Dann wäre auch mehr Zeit für das Verschicken von Briefwahlunterlagen ins Ausland.

Bundestagswahl: Wie Einsprüche gegen die Wahl eingelegt werden können

Wer eine Bundestagswahl anfechten möchte, kann das tun. Wählerinnen und Wähler, die auf Fehler bei der Wahl hinweisen wollen oder ihre Rechte verletzt sehen, können nach dem Wahltag Einsprüche gegen die Wahl geltend machen, heißt es vom Bundestag. Das geht schriftlich und ist bis zu zwei Monate nach dem Wahltermin möglich.

Bei Einsprüchen gegen die Bundestagswahl ist die Wahlprüfung durch den Bundestag selbst die erste Instanz. Erst danach kommt möglicherweise das Bundesverfassungsgericht ins Spiel. Bei den Richtern in Karlsruhe könnte ein Einspruchsführer dann eine sogenannte Wahlprüfungsbeschwerde einreichen.

2023 hatte eine Wahlprüfungsbeschwerde der Union teilweisen Erfolg: Wegen zahlreicher Pannen beschlossen die obersten Richter, eine Teilwiederholung der Bundestagswahl von 2021 in Berlin. Die Wahl war wegen zahlreicher Pannen chaotisch verlaufen. Menschen mussten an Wahllokalen lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet.