Berlin. Wer die Wahlbenachrichtigung verliert, kann dennoch wählen gehen. Doch wie sieht es mit dem Wahlschein aus?

Zur Bundestagswahl 2025 werde rund 60 Millionen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Mit dieser Benachrichtigung können Wählerinnen und Wähler einen Wahlschein beantragen – entweder für die Briefwahl oder um in einem anderen Wahllokal abzustimmen als dem, das in der Benachrichtigung angegeben ist. Doch was passiert, wenn der Wahlschein verloren geht?

Der Wahlschein ermöglicht die Stimmabgabe und wird zusammen mit dem amtlichen Stimmzettel sowie den notwendigen Umschlägen für die Briefwahl ausgegeben. Im Wählerverzeichnis wird der Wahlschein registriert, eine Nummerierung sorgt dabei für Nachverfolgbarkeit. Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein nur auf Antrag erhalten – etwa, wenn die Frist zur Eintragung verpasst wurde oder das Wahlrecht erst nach Ablauf der Fristen festgestellt wurde.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt

Geht der Wahlschein verloren, wird kein Ersatz ausgestellt. Anders verhält es sich, wenn Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden. In solchen Fällen kann schriftlich ein Ersatzwahlschein beantragt werden. Die Landeswahlordnung ermöglicht die Ausstellung eines neuen Wahlscheins, sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Unterlagen nicht angekommen sind. In der Praxis bleibt dies jedoch die Ausnahme, da das Risiko einer doppelten Stimmabgabe zu groß ist. Der ursprüngliche Wahlschein wird in solchen Fällen für ungültig erklärt.

Sofern ein Wahlschein beantragt wurde, dieser jedoch verloren gegangen ist, ist eine Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich, auch nicht mit der ursprünglichen Wahlbenachrichtigung. Auch ein Personalausweis allein reicht dann nicht aus, da die Wahlordnung den Wahlschein klar vorschreibt. So steht es auch auf der Wahlbenachrichtigung: „Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.“

Wählen ohne Personalausweis

Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist kein Personalausweis nötig. Ein Reisepass genügt. Wer die Wahlbenachrichtigung dabei hat, kommt in der Regel ohne Ausweisdokument aus – es sei denn, der Wahlvorstand verlangt es. Wichtig: Wurden Briefwahlunterlagen oder ein Wahlschein beantragt, müssen diese am Wahltag unbedingt vorgelegt werden, um doppelte Stimmen zu verhindern.