Berlin. Opposition und Regierung haben sich auf einen Wahltermin im Februar geeinigt. Das hat Folgen weit über die nächste Wahl hinaus.

Die Ampel-Koalition ist am Ende, am 23. Februar sollen Neuwahlen stattfinden. Auf Wahlkampfhelfer, die bei Minus-Graden, Regen und Schnee im Winter an Info-Ständen und Haustüren um Stimmen werben, kommen harte Zeiten zu. Kritik am Termin gibt es außerdem aus Sachsen. Denn dort sind vom 17. Februar bis 1. März Winterferien. Im Saarland beginnen die Ferien am Montag (24. Februar) nach der Wahl. Viele Wählerinnen und Wähler werden in diesen Bundesländern wohl auf Briefwahl angewiesen sein, die Wahlbeteiligung vielleicht sogar sinken.

Doch der vorgezogene Termin im Februar hat Folgen weit über die Bundestagswahl 2025 hinaus. Der Bundestag wird schließlich alle vier Jahre gewählt und das Gesetz macht genaue Vorgaben in welchem Zeitraum. Artikel 39 des Grundgesetzes legt unter anderem fest: „Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.“ In Absatz zwei heißt es zudem: „Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“

Wahlen im Winter oder Sommer? Bestimmte Monate bergen Probleme

Was bedeutet das für künftige Wahlen, etwa 2029, 2033, 2037 und so weiter? Wenn am 23. Februar 2025 gewählt wird, muss der Bundestag spätestens dreißig Tage nach der Wahl, also am 25. März, zusammenkommen. Oft geht das auch etwas schneller, ein Termin Mitte März ist wahrscheinlich. An diesem Tag beginnt dann die neue Wahlperiode. Spätestens vier Jahre nach diesem Tag und frühestens drei Jahre und zehn Monate nach diesem Tag muss die nächste Wahl stattfinden, also zwischen Januar und März 2029.

Eine Wahl lässt sich also etwa einen Monat vorziehen oder einen Monat nach hinten schieben – und das alle vier Jahre. Entscheidet man sich für das Vorziehen, würde 2029 im Januar, 2033 im Dezember, 2037 im November und ab 2041 wieder zu gewohnter Zeit im Spätherbst gewählt werden. Eine Wahl im Januar wird jedoch vermieden, um diese nicht über die Weihnachtspause vorbereiten zu müssen.

Wahltermin hängt auch von Stabilität der Regierung ab

Umgekehrt wäre es möglich, kommende Wahlen Richtung Sommer zu schieben. Dann würde 2029 im März, 2033 im April und 2037 im Mai gewählt werden. 2053 wäre man im September angelangt und könnte fortan wieder Wahlen im Spätherbst abhalten. Das Problem liegt auf der Hand: Zwei Wahlen würden in die Sommermonate Juli und August fallen. Das gilt es aber zu vermeiden, denn zahlreiche Wahlberechtigte und auch viele Wahlhelfer dürften in dieser Zeit Urlaub machen.

Wahrscheinlicher ist es also, dass es nach der Wahl am 23. Februar bei einem Wahltermin im Spätwinter oder im Frühling bleibt – der März bietet sich an. Und noch ein weiteres Szenario ist beim Blick in die Geschichte der Bundesrepublik wahrscheinlich: vorgezogene Neuwahlen. Denn die Ampel-Koalition ist nicht die erste Regierung, die nicht die vollen vier Jahre Bestand hat. Willy Brandt, Helmut Schmidt und Gerhard Schröder: Mehrere Kanzler mussten zusehen, wie ihre Koalitionen scheiterten. Vorgezogene Neuwahlen sind somit auch in Zukunft immer möglich, sollte eine Regierung scheitern und der Bundestag aufgelöst werden. Das lässt sich terminlich wohl kaum planen. Langfristig ist der Wahltermin also auch von der Stabilität der Regierungen abhängig.