Berlin. Finanzielle Sorgen werden sich Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger kaum machen müssen. Doch wie hoch sind ihre finanziellen Einbußen?
Seit Donnerstagnachmittag sind die drei FDP-Politiker Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger keine Minister mehr. Im Schloss Bellevue erhielten sie von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ihre Entlassungsurkunden. Finanzielle Sorgen werden sie sich nach dem Ende der Ampel-Koalition kaum machen müssen.
Allerdings ist es auch nicht so, dass sie mit einem überdimensionierten „goldenen Handschlag“ aus ihren Ämtern verabschiedet würden. Sie müssen vielmehr erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Nach Lage der Dinge werden die drei bisherigen Ressortchefs in ihren drei Jahren an der Spitze der Ministerien für Finanzen, Justiz und Bildung auch keine gesonderten Rentenansprüche erworben haben.
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Ein Bundesminister verdient im Monat rund 18.000 Euro, der Kanzler etwas mehr als 22.000. Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger sind raus, sie haben jetzt im Grundsatz erst einmal Anspruch auf ein Übergangsgeld. Ab dem zweiten Monat aber werden die sonstigen Einkünfte gegengerechnet. Und hier kommt zum Tragen, dass alle drei Ex-Minister auch Bundestagsabgeordnete sind.
Parlamentarier erhalten eine Abgeordnetendiät in Höhe von 11.200 Euro pro Monat. Sind sie zugleich Minister, wird nur die Hälfte der Diät ausgezahlt. Da die drei FDP-Politiker das aber nicht mehr sind, bekommen sie fortan das volle Abgeordnetengehalt. Laut Abgeordnetengesetz „ruht“ aber das Übergangsgeld ehemaliger Minister neben der Abgeordnetenentschädigung „ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden aus dem Amt“.
In diesem Fall stünde ihnen eine Minister-Pension zu
Fachleuten gehen davon aus, dass Lindner und Co. auch im Ruhestand nicht finanziell bessergestellt werden durch ihre knapp drei Jahre in der Bundesregierung. „Meine Einschätzung ist, dass die drei keine Pensionsansprüche haben, die aus dem Ministergesetz resultieren“, sagt ein Experte, der namentlich nicht genannt werden möchte.
Denn dafür hätten sie vier Jahre lang im Amt sein müssen – was sie aber nicht waren. Andernfalls hätten sie sich ab Erreichen des 60. Lebensjahres über eine stattliche Minister-Pension in Höhe von mehr als einem Viertel des Amtsgehalts freuen dürfen. Das wären gegenwärtig fast 5.000 Euro pro Monat und damit ein Betrag, von dem normale Ruheständler nur träumen können. Zum Vergleich: Bezieher gesetzlicher Altersrenten mit mindestens 35 Versicherungsjahren erhielten im Durchschnitt zuletzt rund 1440 Euro pro Monat.
Strittig könnte sein, ob eine Sonderregelung greift, nach der vorzeitig entlassenen Ministern unter bestimmten Umständen doch vier Jahre Amtszeit zuerkannt werden und sie damit einen Anspruch auf eine Minister-Pension haben. Das wäre etwa der Fall, wenn der Kanzler durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt gejagt worden wäre oder der Bundespräsident das Parlament schon aufgelöst hätte. Das ist nicht der Fall, die drei Liberalen sind entlassen – weshalb Fachleute davon ausgehen, dass sich Lindner, Buschmann und Stark-Watzinger auch darauf nicht berufen können.