Karlsruhe. Die Wahlrechtsreform der Ampel wäre vor allem für die CSU gefährlich geworden. Die Verfassungsrichter schieben dem offenbar einen Riegel vor.
Das Bundesverfassungsgericht hebt einen Teil der Reform des Bundestagswahlrechts offenbar auf. Das geht aus dem am Montagabend geleakten Urteil hervor, das eigentlich erst am Dienstag in Karlsruhe (10 Uhr) verkündet werden sollte. Zunächst deutete alles darauf hin, dass das Urteil authentisch ist, eine Bestätigung des Gerichts gab es aber nicht. Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet.
Im Grundsatz bestätigen die Verfassungsrichter offenbar die Reform. So heißt es in dem mutmaßlichen Urteil: „Da bei der kommenden Wahl erstmals das Zweistimmendeckungsverfahren zum Zuge kommt, stärkt dies das Vertrauen darauf, dass die Wahlrechtsreform keine Partei benachteiligt.“
Richter entscheiden: Grundmandatsklausel bleibt
Aber: Das Streichen der sogenannten Grundmandatsklausel wird durch das Urteil gekippt. Nach ihr ziehen Parteien in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Gegen das Gesetz waren unter anderem CDU, CSU und die Linke vorgegangen. Für sie stand viel auf dem Spiel: Würde die CSU bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, wäre sie nach den Plänen der Ampel aus dem Parlament geflogen – auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen würde. Dies ist nun nicht der Fall, da die Klausel bestehen bleibt. Die Linke kam wiederum bei der letzten Bundestagswahl nur wegen der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke ins Parlament.
Die von der Ampelkoalition geplante Streichung der Grundmandatsregel sei eine „undemokratische“ Entscheidung gewesen, „die das Bundesverfassungsgericht zu Recht korrigiert hat“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Dies sei „ein Teilerfolg“ für die Linke und andere kleine Parteien, stellte Lötzsch fest.
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Wie das Urteil im Netz landete? Das ist noch unklar. Offenbar war es zeitweise über einen nicht geschützten Downloadlink auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts abrufbar gewesen. Inzwischen ist die Seite nicht mehr erreichbar.
Was sich durch das Gesetz ändert
Durch die Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden. Daran rüttelten die Richter offenbar nicht. Die Reform sieht künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.