Berlin. „Compact“ gilt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Nun hat die Innenministerin das Magazin verboten. Es gibt Durchsuchungen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische „Compact“-Magazin verboten. Seit dem frühen Dienstagmorgen durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von „Compact“ unter anderem in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Nach Angaben des Ministeriums kommt es auch in Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu Razzien von Wohnungen führender Akteure, der Geschäftsführung und von Anteilseignern.

Ziel sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung. Die Adresse in Falkensee wird im Impressum des Magazins genannt. Fotos zeigen den Polizeieinsatz beim „Compact“-Gründer und -Chefredakteur Jürgen Elsässer.

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Faeser über „Compact“-Verbot: „Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“

Das Magazin richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in der Verbotsverfügung des Innenministeriums. Die Publikationen würden antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte verbreiten.

Faeser teilte mit: „Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Das Verbot sei ein „harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“, so Faeser. Das Verbot zeige, dass die Sicherheitsbehörden „auch gegen geistige Brandstifter“ vorgehen würden, „die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen.“

Der Rechtsextremist Jürgen Elsässer, Gründer und Chefredakteur des Magazins „Compact“ (Archivbild).
Der Rechtsextremist Jürgen Elsässer, Gründer und Chefredakteur des Magazins „Compact“ (Archivbild). © FUNKE Foto Services | Carsten Koall

„Compact“ mit monatlicher Auflage von 40.000 Exemplaren

Faeser schreibt weiter: „Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.“

Laut Innenministerium hat das monatlich erscheinende Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Hinzu komme der YouTube-Kanal „Compact-TV“ (346.000 Abonnenten), weitere Kanäle in den sozialen Medien und ein Online-Shop, über den neben den eigenen Printerzeugnissen Bücher, Hörbücher, CDs und DVDs sowie Merchandise-Artikel vertrieben werden.

Im Online-Shop von „Compact“ kann man unter anderem auch eine Münze mit dem Konterfei des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke erwerben. Elsässer bringt seine Zuhörer bei Veranstaltungen mit Sprüchen wie „Ami go home und Freundschaft mit Russland“ zum Johlen.

Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das Bundesinnenministerium führt in seiner Mitteilung aus, es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von „Compact“ durch die Publikationen, die auch „offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden“.