Berlin. Ausbildung, Solarstrom, ICE-Umleitung, Heizung, Bafög: Im August gibt es einige Änderungen für Verbraucher. Der große Überblick.

Zum 1. August 2024 kommt es zu vielen Änderungen für Verbraucher in Deutschland. Insbesondere junge Menschen können sich freuen: Für sie gibt es wichtige Neuerungen, zum Beispiel kommt die Ausbildungsgarantie und das Bafög wird erhöht. Außerdem stark von den Änderungen betroffen: Pendlerinnen und Pendler sowie Energiekunden. Die wichtigsten Änderungen im August 2024 haben wir zusammengefasst.

Änderung ab August 2024: Schülerinnen und Schüler bekommen mehr Bafög

Ab dem neuen Schuljahr (1. August) erhalten bedürftige Schülerinnen und Schüler mehr Bafög. Die Grundbedarfssätze steigen um 5 Prozent, und die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten erhöhen sich um 5,25 Prozent. Für diejenigen, die nicht mehr zu Hause wohnen, erhöht sich die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.

Ausbildungsgarantie kommt

Ab dem 1. August tritt die sogenannte Ausbildungsgarantie in Kraft, um junge Menschen zu unterstützen, die trotz intensiver Bemühungen keinen Ausbildungsplatz finden. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen ihnen dann als Möglichkeit eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Dies betrifft besonders junge Menschen in Regionen mit einem Mangel an Ausbildungsplätzen.

Mit der Ausbildungsgarantie soll jeder junge Mensch die Chance auf einen Ausbildungsplatz bekommen.
Mit der Ausbildungsgarantie soll jeder junge Mensch die Chance auf einen Ausbildungsplatz bekommen. © DPA Images | Hauke-Christian Dittrich

Zwischen Hamburg und Berlin: ICE-Umleitung wegen einer Streckensanierung

Vom 16. August bis zum 14. Dezember verlängert sich die ICE-Fahrt zwischen Hamburg und Berlin um 45 Minuten. Die Züge der Deutschen Bahn werden über Stendal umgeleitet, und statt zwei Zügen pro Stunde fährt nur noch einer. Zudem beginnen und enden die EC-Züge in Richtung Dresden und Prag in Berlin statt in Hamburg.

Heizungsförderung: Weitere Antragsrunde für Vermieter

Ab Ende August können Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern bei der Förderbank KfW Zuschüsse für den Austausch ihrer Heizung beantragen. Auch Wohnungseigentümer in Gemeinschaften, die ihre Heizungen erneuern möchten, sind dann antragsberechtigt. Die KfW übernimmt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau der neuen Heizsysteme. Zudem haben ab August auch Kommunen und Unternehmen die Möglichkeit, erste Anträge bei der KfW zu stellen.

Wegen Bauarbeiten: Nachtzug zwischen Berlin und Paris fällt aus

Wegen Bauarbeiten am Schienennetz fallen die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel vom 12. August bis 25. Oktober aus. Die Verbindung, die erst im Dezember neu ins Nachtzug-Programm aufgenommen wurde, führt über Halle (Saale), Erfurt und Frankfurt (Main).

Neue Eigentümer übernehmen Galeria: Einige Kaufhäuser schließen

Am 31. August werden neun von derzeit 92 Galeria-Standorten geschlossen. Der Warenhauskonzern, der Anfang des Jahres erneut Insolvenz anmeldete, befindet sich ab dem 1. August unter neuer Leitung. Die bevorstehenden Schließungen sind Teil der Umstrukturierungsmaßnahmen unter den neuen Eigentümern.

Eine Filiale der Kaufhauskette Galeria Kaufhof in der Fußgängerzone.
Eine Filiale der Kaufhauskette Galeria Kaufhof in der Fußgängerzone. © DPA Images | Sina Schuldt

Änderungen für Energiekunden: Weniger Vergütung für eingespeisten Strom

Ab dem 1. August sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um ein Prozent. Besitzer neuer Anlagen erhalten dann weniger Geld für den ins Netz eingespeisten Strom. Für PV-Anlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt liegt der Vergütungssatz bei 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.

Die Bundesländer starten ins neue Schuljahr

Am 1. August eröffnen Kinder und Jugendliche in Thüringen das Schuljahr 2024/25. Die letzten Schüler, die ins neue Schuljahr starten, sind Schüler in Bayern. Dort findet der erste Schultag am 10. September statt.

Terminanmeldung für Geschlechtsänderungen beim Standesamt starten

Transpersonen, die ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern lassen möchten, müssen dies drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Termin für die Anmeldung ist der 1. August. Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November in Kraft (mit dpa).