Bad Laasphe/Erndtebrück. Die Bundeswehr hat ihre Klage gegen Windräder auf dem Benfer Rücken zurückgezogen. Jetzt gibt es nur noch eine juristische Hürde für den Investor.
Für die Lahn New Energy GmbH stehen die Zeichen gut. Ein seit Jahren schwelender Rechtsstreit steht vor einem Ende: Die Bundeswehr hat laut Kreis Siegen-Wittgenstein ihre Klage gegen den Bau von vier Windenergieanlagen im Grenzgebiet zwischen Bad Laasphe und Erndtebrück zurückgezogen. Allerdings gibt es noch eine weitere Klage der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Das bestätigte die Sprecherin des Verwaltungsgerichtes Silke Camen auf Anfrage. Darüber werde - stand jetzt - in einer mündlichen Verhandlung im ersten Quartal 2022 entschieden.
Vorgeschichte
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Aber zurück zur Bundeswehr: Diese hatte bislang immer Bedenken bei der Errichtung von Windkraftanlagen in einem bestimmten Umkreis ihrer Luftraumüberwachungseinrichtungen. Konkret geht es um die Radarstellung auf dem Ebschloh. Auf Anfrage teilt ein Sprecher des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit: „Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine Drittanfechtungsklage des Bundes gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein, betreffend eine Genehmigung von vier Windenergieanlagen (WEA) in Bad Laasphe (Benfer Rücken) im Kreis Siegen-Wittgenstein in der Nähe Luftverteidigungsradaranlage (LVRA) Erndtebrück, mit Urteil vom 27. November 2017 abgewiesen.
Energiewende unterstützen
Dagegen hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Berufung eingelegt. Grundsätzlich unterstützt die Bundeswehr den Ausbau Erneuerbarer Energien, sofern militärische Belange dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Zur Feststellung dessen standen in diesem Berufungsverfahren unterschiedliche radarphysikalische Bewertungen im Raum. Daher wurde entschieden, dem Ausbau der Windenergie den Vorrang einzuräumen. Das BAIUDBw hat die Berufung am 13. Juli 2021 zurückgenommen“.
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Auf die Frage der Redaktion, was sich an der bisherigen Einrichtung einer Sperrzone rund um Radarstellungen geändert habe heißt es weiter: „Im Umkreis von 500 Metern um die LVRA Erndtebrück bedürfen alle Bauten, Anlagen oder Vorrichtungen – so beispielsweise auch Windenergieanlagen – der Genehmigung der Schutzbereichbehörde bzw. der Bundeswehr. Dies gilt ebenfalls im Umkreis von 5000 Metern, wenn in Abhängigkeit von der Entfernung bestimmte Bauhöhen über Normalnull (Meeresspiegel) überschritten werden. Die in der Gemarkung Volkholz gelegenen vier WEA befinden sich zwar im Umkreis von 5.000 Metern, überschreiten aber keine der in der Schutzbereichanordnung festgelegten Höhen und sind insofern seitens der Bundeswehr nicht genehmigungspflichtig. Darüber hinaus gilt zusätzlich ein Radius von 50 Kilometern um die LVRA als Interessengebiet, in welchem Bauwerke auf mögliche Beeinträchtigungen durch die Bundeswehr geprüft werden.“
Jeder Einzelfall wir geprüft
Die Frage der Redaktion, wie Windenergieanlagen ins Sachen Höhe oder verwendeter Materialien beschaffen sein müssen, damit die Funktion des Radars nicht gestört wird heißt es aus Berlin: „Aus Sicht der Bundeswehr können grundsätzlich alle WEA im Interessengebiet einer LVRA zu einer Funktionsstörung des Radars führen. Dies wird in jedem Einzelfall geprüft.“