Bad Berleburg. Robert Muradyan ist frei - vorerst. Die Freude über die Freilassung ist in der Familie riesengroß. Aber das Abschiebeverfahren läuft weiter.

Robert Muradyan ist frei. Wegen seiner Corona-Infektion wurde die Abschiebung nach Armenien vorerst ausgesetzt. Sein Arbeitgeber, Hotelier Andreas Benkendorf, holte Muradyan mit dem Auto aus der Abschiebehaft in Büren im Kreis Paderborn zurück nach Bad Berleburg, wo er am Montagabend von seiner Lebensgefährtin Marine Boghean und seinen beiden Kindern Vikltorya (14) und Arpi (5) Boghean in die Arme geschlossen wurde.

Abschiebeverfahren ausgesetzt

Sein Arbeitgeber Andreas Benkendorf holte Muradyan zurück nach Bad Berleburg, wo er am Montagabend, 4 April 2022, von seiner Lebensgefährtin Marine Boghean und seinen beiden Kindern Vikltorya (14) und Arpi (5) Boghean in die Arme geschlossen wurde.
Sein Arbeitgeber Andreas Benkendorf holte Muradyan zurück nach Bad Berleburg, wo er am Montagabend, 4 April 2022, von seiner Lebensgefährtin Marine Boghean und seinen beiden Kindern Vikltorya (14) und Arpi (5) Boghean in die Arme geschlossen wurde. © WP | Andreas Benkendorf

Das Abschiebeverfahren für die in Deutschland nur geduldete Familie aus Armenien läuft aber weiter. Auch eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des NRW-Landtages, die für Dienstag, 5. April, geplant war, ist wegen der Corona-Infektion vorerst verschoben.

Robert Muradyan soll an der Anhörung teilnehmen können, heißt es. Muradyan war vom 31. März bis zum 5. April in Abschiebehaft in Büren. Er war am 31. März bei einem Termin in der Ausländerbehörde in Siegen festgenommen worden.

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Kreis erläutert Anlegen der Fußfesseln

Für Aufsehen hatte der Fall gesorgt, weil Muradyan wie wenigen Wochen vor ihm Sevine Muradi - eine aus Aserbaidschan stammende Mutter von drei kleinen Kindern - bei einem „Routinetermin“ festgenommen worden war. Zudem hatte man Muradyan auch Fußfesseln angelegt.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein begründete diesen Schritt wie folgt: „Das Anlegen von Fußfesseln erfolgt, weil es in der Vergangenheit zu Fluchtversuchen gekommen ist, bei denen sich ausreisepflichtige Personen im Einzelfall auch schwer verletzt haben.“

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