Wilnsdorf. Um Gewerbegebiet, aber auch Radwege überhaupt realisieren zu dürfen, schafft die Gemeinde vorab Ersatz für verloren gehenden Wald. Das wird teuer.

Wilnsdorf muss aufforsten. Und zwar so viel, dass die Gemeinde einen Ausgleich vorweisen kann, wenn sie Genehmigungen für die „Waldumwandlung“ an anderer Stelle braucht, sprich: fürs Roden der Gelände, auf denen künftig Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen.

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Es geht aber auch um andere Projekte. Aktuell, so Baudezernent Martin Klöckner in seiner Vorlage für den Rat, um den Bau der Radwege zwischen Wilnsdorf und Rudersdorf und zwischen Wilnsdorf und Wilgersdorf. Die „Waldumwandlungsgenehmigung“ bekommt die Gemeinde nur, wenn sie woanders neuen Wald schafft: für jeden Quadratmeter Radweg zwei Quadratmeter Laubwald. „Bei der Erschließung von Gewerbegebieten wird dieser Faktor aller Voraussicht höher sein“, heißt es in der Vorlage. Konkret für das Industrie- und Gewerbegebiet Lehnscheid VII: 25 Hektar neuen Laubwald, gegebenenfalls auf jetziger Nadelwald-Fläche, für 9,1 Hektar Gewerbegebiet.

Ausgleich für Gewerbegebiete Lehnscheid VII und Struth II

Die Herausforderung: So viel eigenen Wald hat die Gemeinde nicht; sie braucht Flächen von den Waldgenossenschaften, die durchaus vorhanden sind, nachdem durch Dürre und Borkenkäfer Brachflächen entstanden sind. Die dann entstehenden Waldaufforstungs- und Waldumbauflächen sollen in einen „Ausgleichspool“ gebucht werden, der bei Bedarf in Anspruch genommen wird: zunächst für Lehnscheid VII in Wilden, dann für Auf der Struth II in Wilgersdorf. Dazu werden Gemeinde und Landesbetrieb Wald und Holz einen Vertrag abschließen. Vergleichbare Vereinbarungen gebe es in Siegen-Wittgenstein bisher nicht, heißt es in der Vorlage.

Weitere Verträge muss die Gemeinde mit den Waldgenossenschaften abschließen. Darin werden die Ausgleichsflächen unter Landschaftsschutz gestellt. Erlaubt wird eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung „unter Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes“. Mindestens drei verschiedene an dem Standort heimische Laubbaumarten müssen gepflanzt werden, ein Waldrand muss angelegt werden. Untersagt wird die Anpflanzung von Nadelbäumen. Die neuen Bäume müssen gegen Wildverbiss geschützt werden, zum Beispiel durch einen Zaun. Für zehn Jahre überwacht die Gemeinde den Erfolg der Aufforstung und pflanzt bei Verlusten von mehr als 20 Prozent nach. Danach sind die Waldgenossenschaften zuständig.

Gemeinde rechnet mit Bedenken bei Waldgenossenschaften

„Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist festzustellen, dass die sehr eng gefassten Vorgaben und langfristigen Bindungswirkungen der Forstverwaltung für Waldumwandlungen bei einzelnen Waldgenossenschaften zu Bedenken führen können“, räumt die Verwaltung in ihrer Vorlage ein, „Insofern ist absehbar fraglich, ob , insbesondere unter Berücksichtigung des von der Forstverwaltung aufgerufenen hohen Flächenbedarfes für den Waldausgleich, in der Gemeinde Wilnsdorf ausreichend Waldausgleichsflächen gewonnen werden können, um die Gewerbeflächenentwicklung und andere Maßnahmen mit Waldinanspruchnahmen in der Gemeinde planmäßig umsetzen zu können.“ Es empfehle sich jedenfalls für die Gemeinde, so früh wie möglich „und unter Nutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten“ Vorsorge zu treffen, um Potenziale für Waldausgleichsmaßnahme zu erschließen und zu nutzen. Dies werde womöglich auch außerhalb des Gemeindegebietes erfogen müssen.

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Die Aufforstung hat ihren Preis. Im Schnitt werden je Hektar zwischen 10.000 und 18.000 Euro fällig, bei unwegsamem Gelände und schwierigen Bodenverhältnissen auch bis zu 25.000 Euro. „Hohe Aufwendungen“ werden somit auf die Gemeinde zukommen, wenn sie ihre geplanten Gewerbegebiete realisieren will, kündigt die Verwaltung in ihrer Vorlage an. Die Aufforstung wird dann aber nicht nur für die Genehmigung der „Waldumwandlung“ angerechnet, sondern zugleich für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, die bei jedem Bauvorhaben ohnehin zu erbringen sind. 600.000 Euro stehen erstmals im gerade beschriebenen Haushalt 2025 bereit, in jedem folgenden Jahr sollen weitere 150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Rat hat zugestimmt: Die Verwaltung hat nun grünes Licht Verträge mit Waldbesitzern zu schließen und Pflanzungen zu beauftragen.

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