Siegen. Bei Großveranstaltungen - Siegener Stadtfest oder Weihnachtsmarkt - sollen Betonklötze Terror abwehren. Forderung: Sie sollen auch besser aussehen.

Sie stehen aus schrecklichen Gründen gelegentlich auch in Siegen im Weg herum. Aber müssen Terrorsperren bei Festen und anderen Großveranstaltungen deshalb auch schrecklich aussehen? Müssen sie nicht und sollen sie nicht, finden die Grünen – und beantragen eine „Kennzeichnung und optische Aufwertung“ der Betonklötze, die Anschläge mit Fahrzeugen verhindern, zumindest aber deutlich erschweren sollen. Der Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung wird damit in seiner Sitzung im November befassen.

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Zwei Aspekte dürften dabei als unstrittig gelten: Schön sind die Dinger nicht – aber leider erforderlich. Dass Fahrzeuge unmittelbar als Waffen eingesetzt werden, zieht sich wohl seit Erfindung des Rads durch die Geschichte. Eine neue Dimension bekam diese Bedrohung in Deutschland allerdings, als ein islamistischer Terrorist am 19. Dezember 2016 einen Sattelzug auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz steuerte. 13 Menschen starben, mehr als 65 wurden teilweise schwer verletzt. Daraufhin wurden die Sicherheitsvorkehrungen für alle größeren Veranstaltungen heraufgesetzt und die Betonsperren – manchmal auch andere Hindernisse, etwa querstehende Lastwagen – an allen Zufahrten zum jeweiligen Gelände die Regel. Kein Stadt-, Volks- oder Bürgerfest, kein Weihnachtsmarkt, keine Fanmeile bei einer EM oder WM kommt seitdem ohne aus.

Beim Stadtfest Siegen kommen ebenfalls – wie hier auf der Koblenzer Straße – Terrorsperren zum Einsatz. Gut zu erkennen: die weiß-rot gestreifte Leitplatte zur Markierung (links). Etwas weniger gut zu erkennen: Die von den Grünen als schlecht sichtbar kritisierte Sperrkette zwischen den Blöcken. (Archivbild)
Beim Stadtfest Siegen kommen ebenfalls – wie hier auf der Koblenzer Straße – Terrorsperren zum Einsatz. Gut zu erkennen: die weiß-rot gestreifte Leitplatte zur Markierung (links). Etwas weniger gut zu erkennen: Die von den Grünen als schlecht sichtbar kritisierte Sperrkette zwischen den Blöcken. (Archivbild) © Jürgen Schade | Jürgen Schade

Siegen: Terrorsperren bei Stadtfest und Weihnachtsmarkt sollen besser sichtbar sein

Die Standardausführung dieser Sicherheitseinrichtung sind auch in Siegen Betonblöcke. Ausgerechnet dabei sehen die Grünen aber Sicherheitsrisiken, eben weil es sich um Hindernisse auf Wegen handelt. Die Verwaltung soll deshalb laut Beschlussvorschlag den Auftrag bekommen, die Sperren „so zu kennzeichnen, dass Radfahrer*innen und Fußgänger*innen besser geschützt werden“. Dies sei insbesondere für die Sicherungsketten vorzunehmen, „auch bei Dunkelheit“, wie es zur Begründung heißt. Die zwischen den Blocks mitunter gespannten Ketten stellten gerade für Radfahrerinnen und Radfahrer „ein besonderes Risiko dar“.

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Außerdem sieht der Antrag vor, die Blöcke „bis spätestens zum Stadtfest 2025 optisch aufzuwerten, beispielsweise in Zusammenarbeit mit lokalen Kunstschaffenden wie der Siegener Kunstszene oder Akteuren aus der Bluebox“. Eine ansprechende Gestaltung sei sinnvoll, „da der Einsatz von Terrorsperren bei städtischen Veranstaltungen voraussichtlich weiter zunehmen wird“, so die Grünen. Angesichts einer in den vergangenen Jahren stetig größer werdenden Zahl an internationalen Konflikten, die mit Terror in Verbindung stehen, und einer generell wachsenden Bedrohungslage auch in mitteleuropäischen Ländern, ist das alles andere als unwahrscheinlich.

Siegen: Optische Aufwertung von Terrorsperren bei Festen und Märkten wäre rechtlich kein Problem

Formal stünde einer optischen Aufwertung nichts im Wege. „Laut unserem Ordnungsamt gibt es keine bestehenden Normen zur Gestaltung von Terrorsperren“, teilt die Pressestelle der Stadt Siegen auf Anfrage mit. „Unsere Straßen- und Verkehrsbehörde weist aber darauf hin, dass bei der Aufstellung von Hindernissen (dazu zählen auch Terrorsperren) auf oder neben der Fahrbahn Leitplatten angeordnet werden.“ Das verlange die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ (VwV-StVO). Demnach können statt der rot-weißen Leitplatten auch die schmaleren Leitbaken verwendet werden.

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