Siegen/Düsseldorf. Der Angriff auf Fahrgäste im Shuttlebus zum Siegener Stadtfest beschäftigt den Innenausschuss des Landtags. Innenminister Herbert Reul berichtet.

Der Messerangriff auf Fahrgäste eines Shuttlebusses von Neunkirchen zum Siegener Stadtfest beschäftigt am Donnerstag, 26. September, den Innenausschuss des NRW-Landtags. Auf Antrag der AfD-Fraktion legt Innenminister Herbert Reul einen Bericht vor.

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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes

Bei der Staatsanwaltschaft Siegen werde gegen die tatverdächtige 32-jährige Deutsche ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen versuchten Mordes geführt. Am Abend des 30. August, dem ersten Tag des Siegener Stadtfestes, sei die Beschuldigte in einem mit mehr als 40 Erwachsenen und Kindern voll besetzten Linienbus von Neunkirchen in Richtung Siegen gefahren. Gegen 19.40 Uhr habe sie mit einem Einhandmesser einem vor ihr sitzenden männlichen Fahrgast von hinten in den Hals und anschließend zwei weiteren männlichen Fahrgästen in den Hals gestochen. Sodann habe sie mit dem Messer auf eine Frau eingestochen, die ihre Arme schützend vor sich gehalten habe, und diese am Unterarm verletzt.

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Als die Beschuldigte mit dem Messer in der Hand auf die Kinder einer Zeugin zugelaufen sei, habe diese den Oberkörper der Beschuldigten umklammert, um sie an weiteren Angriffen zu hindern. Eine weitere Zeugin habe währenddessen den messerführenden Arm der Beschuldigten fixiert. Bei dem beiden Zeuginnen, die die Angreiferin festgehalten hätten, handelte es sich um Frauen mit Migrationshintergrund, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Beschuldigten sei es nicht gelungen, sich aus dem Griff der Zeuginnen zu befreien. Ein anderer Zeuge habe der Beschuldigten daraufhin mehrfach gegen die Hand geschlagen und das Messer schließlich an sich genommen. 

Stadtfest Siegen 2024
Innenminister Herbert Reul kommt nach dem Angriff nach Siegen. Feuerwehrchef Thomas Jung und Ordnungsdezernent Wolfgang Cavelius (von links). informieren ihn. © Jürgen Schade | Jürgen Schade

Keine Hinweise auf terroristischen, fremdenfeindlichen oder religiösen Hintergrund

Ein Geschädigter sei durch den Angriff im Bereich der Hauptvene des Schlüsselbeins schwer verletzt worden. Ein weiterer Geschädigter habe eine lebensbedrohliche Sauerstoffunterversorgung infolge einer schweren Schnittverletzung im Bereich des Nackens erlitten. Zudem sei seine Wirbelsäulenarterie verletzt worden. Der dritte Geschädigte habe eine Stichverletzung im vorderen Bereich des Halses davongetragen, durch die die große Halsvene verletzt worden sei. Zwei Zeuginnen hätten durch das Tatgeschehen Panikattacken erlitten. Die drei schwer verletzten Männer im Alter von 19, 21 und 23 Jahren befinden sich mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr. Insgesamt wurden sechs Menschen verletzt.

Die Beschuldigte, so Reul weiter, habe zu ihrem Motiv bisher lediglich geäußert, dass die Polizeikräfte, denen gegenüber sie sich durchweg kooperativ und weder verbal noch körperlich aggressiv verhalten habe, ,,das eh nicht verstehen würden“. Im Übrigen habe sie von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Hinweise auf eine terroristische, fremdenfeindliche oder religiöse Motivation hätten sich nach den bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.

Angreiferin war polizeibekannt

Die Beschuldigte befinde sich seit dem 31. August in Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes und weiterer Straftaten. Das Ergebnis einer in Auftrag gegebenen psychiatrischen Untersuchung liege noch nicht vor. Die Ermittlungen dauerten an. Die Opferschutzbeauftragte der Staatsanwaltschaft Siegen sei in Kenntnis gesetzt worden. Es finde ein enger Austausch mit der Opferschutzbeauftragten der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein statt. Die Tatverdächtige sei in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsgesetz polizeilich in Erscheinung getreten. 

Zu Berichten, dass die Angreiferin womöglich mehrere Messer bei sich hatte, sagte Oberstaatsanwältin Tabea Schneider zu dpa: „Auskünfte zu etwaigen mitgeführten Waffen werden derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt.“ Es sei offen, wann man die Ermittlungen abschließen könne. 

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