Bestwig. Die Grundbesitzabgabenbescheide erreichen in der Gemeinde Bestwig voraussichtlich Ende Januar ihre Empfänger. Was nun wichtig ist.

Die Grundbesitzabgabenbescheide erreichen in der Gemeinde Bestwig voraussichtlich Ende Januar ihre Empfänger. Im Zusammenhang mit der bundesweiten Reform der Grundsteuer wird darin erstmals auch die Höhe der Grundsteuer mitgeteilt, die ab dem Jahresbeginn für Grundstücke im Gemeindegebiet fällig wird.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste in den vergangenen Jahren bundesweit die Bewertung von Grundstücken – als Grundlage für die Höhe der Grundsteuer – neu geregelt werden. Die Höhe der „neuen“ Grundsteuer kann dabei von bisherigen Zahlungen abweichen. Denn mit dem Modell, welches das Land NRW im Rahmen der Grundsteuerreform für die Bewertung gewählt hat, kommt es tendenziell zu einer teilweisen Aufwertung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Abwertung von Gewerbegrundstücken.

Differenzierter Hebesatz

Um dieser Tendenz zu einer Verteuerung des Wohnens entgegenzuwirken, hat der Rat der Gemeinde Bestwig im Dezember 2024 für die Grundsteuer B so genannte „differenzierte Hebesätze“ beschlossen: Für Wohngrundstücke gilt ein Hebesatz von 548 vom Hundert; für Nicht-Wohngrundstücke - hier befinden sich vorwiegend Gewerbe-Immobilien - beträgt der Hebesatz 1.120 vom Hundert. Mit diesen Hebesätzen erzielt die Gemeinde Bestwig nach eigenen Angaben keine Mehrerträge aus der Grundsteuer B - das bisherige Aufkommen von rund 1,5 Millionen Euro für die Gemeindekasse werde lediglich unter den Steuerpflichtigen „neu aufgeteilt“.

Mit speziellen Info-Zetteln, die den Bescheiden beiliegen, informiert die Gemeindeverwaltung zu den wichtigsten Fragen rund um die neue Grundsteuer. Einwendungen, die sich gegen die Heranziehung der Grundsteuer oder auch die Höhe eines Grundsteuermessbetrages richten, können die Steuerpflichtigen bei dem Finanzamt einlegen, das den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat. 

Gemeinde empfiehlt SEPA-Lastschriftmandat

Als unkompliziertes Verfahren zur Zahlung der Abgaben empfiehlt die Gemeinde Bestwig das SEPA-Lastschriftmandat. Wichtig dabei: Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt immer nur für ein Kassenzeichen. Ob für eine fällige Abgabe ein Lastschriftmandat bereits erteilt wurde, können die Empfängerinnen und Empfänger problemlos selbst feststellen: Im Bescheid befindet sich ein entsprechender Hinweis - direkt über der Tabelle „Fälligkeitstermine im Veranlagungsjahr“. 

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Wer der Gemeindeverwaltung Bestwig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchte, findet den Vordruck auf der Homepage der Gemeinde Bestwig unter www.bestwig.de - im Bereich „Politik, Verwaltung & Bürgerservice“ unter der Rubrik „Finanzen und Steuern“ und „Steuern und Abgaben“. Neben dem SEPA-Lastschriftmandat besteht die Möglichkeit, Grundbesitzabgaben zu überweisen. In diesem Fall muss als Verwendungszweck das Kassenzeichen aus dem Bescheid angegeben werden.

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